Darum gehts
- Das Genfer Verfassungsgericht bestätigt Schulzugangsregelung für Kinder ohne Schweiz-Wohnsitz
- 85 Prozent der betroffenen Grenzschüler sind Schweizer aus Kanton Waadt
- Innerhalb vier Jahren 2000 weniger Schülerinnen und Schüler erwartet
Das Genfer Verfassungsgericht gibt dem Kanton im Fall des Ausschlusses von Grenzgänger-Schülerinnen und -Schülern recht. Sie hat zwölf Beschwerden von in Frankreich wohnhaften Schülerinnen und Schülern abgewiesen, die im Kanton zur Schule gehen wollten.
Im Juni hatte der Genfer Staatsrat beschlossen, den Besuch der öffentlichen Schulen vom Primarbereich bis zur Sekundarstufe II auf Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz im Kanton zu beschränken. Mit diesen Änderungen sollten die seit 2019 geltenden Übergangsbestimmungen durch neue Regelungen ersetzt werden. Die Beschwerden wurden am Dienstag abgewiesen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Beschwerde beim Bundesgericht möglich
Die Verfassungskammer ist der Auffassung, dass der Kanton rechtmässig gehandelt hat, indem er das Prinzip der Schulpflicht am Wohnort auf dem Verordnungsweg verallgemeinert hat. Die Beschwerdeführenden hätten keinen Wohnsitz in der Schweiz und könnten sich daher «nicht auf ein Recht auf einen ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht» berufen. Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union beinhalte kein Recht auf Schulbildung in Genf.
Die Verfassungskammer weist jegliche Verletzung der Grundsätze von Treu und Glauben und Verhältnismässigkeit zurück und stellt fest, dass es vorhersehbar gewesen sei, dass das Bildungsdepartement die Ausnahmeregelung beenden würde. Ab dem Schuljahr 2026 wird eine neue Übergangsregelung es nur Kindern und Jugendlichen, die bereits in einem Bildungszyklus eingeschrieben sind, ermöglichen, diesen auch abzuschliessen.
Gegen die am Dienstag ergangenen Entscheide kann beim Bundesgericht Beschwerde erhoben werden.