Knatsch wegen EU-Dossier
Damian Müller: «Thomas Matter hat die Wette verloren»

Hat Thomas Matter in der «Arena» übertrieben? Ja, findet Damian Müller – und erhält Rückendeckung von Jura-Professorin Astrid Epiney.
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Top, die Wette gilt! Thomas Matter (links) und Damian Müller zoffen sich in der SRF-«Arena».
Foto: zVg

Darum gehts

  • FDP-Ständerat und SVP-Nationalrat wetten über EU-Dossier und Personenfreizügigkeit
  • Europarechtlerin: Kein massiver Ausbau der Personenfreizügigkeit vorgesehen
  • Matter-Szenario theoretisch möglich, aber äusserst unwahrscheinlich laut Expertin
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Raphael RauchBundeshausredaktor

Top, die Wette gilt! Ende Oktober schlossen der Luzerner FDP-Ständerat Damian Müller (41) und der Zürcher SVP-Nationalrat Thomas Matter (59) in der «Arena» von SRF eine Wette ab.

Der Hintergrund: Müller warf Matter vor, Fake News zum EU-Dossier zu verbreiten. Matter hatte behauptet: «Die Personenfreizügigkeit wird nochmals massiv ausgebaut. Da muss einer nicht nach sechs Monaten zurück, wenn er arbeitslos ist», sagte Matter. «Er muss faktisch zwölf Stunden pro Woche arbeiten, damit er als arbeitstätig gilt. Er kann auf eine Periode von fünf Jahren 1,5 Jahre arbeitslos sein und gilt als erwerbstätig». Zum «Dank» erhalte er dann das Daueraufenthaltsrecht. 

Wetteinsatz: Gemeinsames Nachtessen

Müller widersprach vor laufender Kamera: «Die Ausgangslage ist klar: Wir brauchen diese Arbeitskräfte im Land. Wir brauchen Regeln.» Am Ende kams zu einer Wette: Der Verlierer muss ein gemeinsames Nachtessen zahlen.

Das Friedensmahl hat nach wie vor nicht stattgefunden – und weiterhin sehen sich Müller und Matter im Recht. Die renommierte Europarechtlerin Astrid Epiney (60) gibt in der Tendenz Damian Müller Recht: «Ein massiver Ausbau der Personenfreizügigkeit ist gerade nicht vorgesehen, jedenfalls soweit es um eigentliche Zuwanderung geht», sagt Epiney zu Blick.

Matter-Szenario möglich, aber äusserst unwahrscheinlich

Theoretisch sei Matters Szenario zwar möglich: Jemand könne während fünf Jahren 12 Stunden arbeiten, in diesem Zeitraum auch noch 18 Monate lang erwerbslos sein und trotzdem das Daueraufenthaltsrecht erwerben. Allerdings betont Epiney: «Es muss sich um eine tatsächliche und effektive Erwerbstätigkeit handeln, und das ist bei allzu niedriger Teilzeitbeschäftigung nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht zwingend gegeben. Es sind immer die Umstände des Einzelfalls ausschlaggebend. Übrigens ist der Arbeitnehmerbegriff unter den neuen Abkommen derselbe wie schon jetzt, und auch schon die geltenden Abkommen kennen diverse Verbleiberechte.» 

Im Klartext: Matters Szenario ist äusserst unwahrscheinlich! Hinzu kommt: «Wer mit dem RAV nicht kooperiert, verliert den Status. Und wer nicht vermittelbar ist, verliert den Status ebenfalls», sagt Epiney. «Sozialhilfebezug ist kein Sonntagsspaziergang, sondern diversen Voraussetzungen unterworfen.» Auch bestehe ein weiter Spielraum, um Massnahmen gegen Rechtsmissbrauch zu ergreifen, und der Bundesrat plane auch, die diesbezüglichen Bestimmungen zu verschärfen.

Znacht im neuen Jahr

Damian Müller zu Blick: «Ausländerinnen und Ausländer kommen in die Schweiz, um zu arbeiten, und leisten einen wichtigen Beitrag zu unserem Wohlstand. Wir wollen Menschen, die arbeiten. Wer arbeitet, ist willkommen. Wer unseren Staat missbrauchen will, hat hier nichts verloren. Ein automatisches Aufenthalts- oder Daueraufenthaltsrecht gibt es nicht. Wer nicht arbeitet oder Regeln missbraucht, verliert den Status. Entscheidend sind Fakten, nicht Angstbilder.»

Inzwischen haben Matter und Müller vereinbart, im neuen Jahr einen Termin fürs Znacht auszumachen. Für Müller steht fest: Matter hat die Wette verloren – und muss zahlen! Thomas Matter wollte sich gegenüber Blick nicht äussern.

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