Darum gehts
- Schweizer Grenzwächter vor Gericht wegen illegaler Spitzelaktionen in Österreich
- Ziel: Fleisch- und Hanfschmuggel stoppen – ohne Genehmigung der österreichischen Behörden
- Bundesanwaltschaft fordert bedingte Geldstrafen von 50 bis 80 Tagessätzen
Sie wollten Fleisch- und Hanfschmuggel stoppen, jetzt sitzen sie selbst auf der Anklagebank: Sechs Jahre nach ihren geheimen Spitzelaktionen in Vorarlberg müssen sich drei Schweizer Grenzwächter vor dem Bundesstrafgericht verantworten.
Was war passiert? Kurz vor Weihnachten 2018 postierten sich Zivilfahnder der Schweizer Grenzwacht vor Grossverteilern in Österreich. Ziel der Operation mit dem internen Namen «Mergo Weihnachtseinkäufe»: Einkaufstouristen überführen, die mehr als die erlaubte Menge Fleisch in die Schweiz schmuggeln.
Österreich wurde nicht angefragt
Die Sache hatte allerdings einen Haken: Schweizer Grenzwächter dürfen zwar mit österreichischen Kollegen Operationen durchführen. Für die Aktion wurde die zuständige Landespolizeidirektion Vorarlberg jedoch gar nicht angefragt. Per App meldeten die Fahnder verdächtige Autos an ihre uniformierten Kollegen an der Grenze. Doch die Aktion flog auf: Ein Beamter wurde vor Ort zur Rede gestellt – und die Mission abgebrochen.
Bereits zuvor hatten Grenzwächter ähnliche Aktionen gestartet – unter dem Codenamen «Knobli» wollten sie gegen Hanfschmuggler vorgehen. Blick machte den Fall damals publik: An insgesamt vier Tagen hatten sie zivil in Vorarlberg geschnüffelt. Dort befanden sich mehrere Fachgeschäfte, die Hanfsamen und Zubehör für die Cannabiszucht verkaufen.
Beschuldigte wollen Strafe nicht akzeptieren
Die Grenzwächter lauerten auf österreichischen Parkplätzen Schweizer Kunden auf und gaben deren Autonummern an die Einsatzzentrale weiter. Dort wurden die Fahrzeuge im System erfasst, um sie später an der Grenze zu stoppen. Obwohl der zuständige österreichische Kollege abgesagt hatte, zog der Chef eines Grenzwachtpostens im St. Galler Rheintal die Aktion durch.
Die Bundesanwaltschaft wollte die zwei Postenchefs und eine Einsatzleiterin zu bedingten Geldstrafen verurteilen: 50 bis 80 Tagessätze zu 200 bis 300 Franken wegen Verletzung fremder Gebietshoheit. Doch alle drei wollten die Verurteilung und die Zahlung von 10’000 bis 23’000 Franken nicht akzeptieren. Deshalb kommt es am 6. und 7. Oktober zur Verhandlung.