Darum gehts
- Die Maximalabzüge für die Säule 3a steigen 2027
- Mit Pensionskasse sind neu bis zu 7373 Franken möglich
- Ohne Pensionskasse steigt der Höchstbetrag auf jährlich 36'864 Franken
Für die Säule 3a gelten ab dem 1. Januar 2027 wiederum neue Höchstabzüge, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) festhält. Für Personen, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, erhöht sich der maximal zulässige Abzug von heute 7258 auf 7373 Franken – ein Plus von 115 Franken.
Erwerbstätige ohne 2. Säule können künftig jährlich maximal 36'864 Franken im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge abziehen. Derzeit liegt die Obergrenze bei 36'288 Franken. Damit steigt der Maximalbetrag um 576 Franken. Die genauen Zinssätze der direkten Bundessteuer und den Höchstabzug hat die ESTV in einer Liste publiziert.
Im gleichen Zug erhöhte der Bundesrat bereits die Minimalrente für die AHV um 20 Franken. Ab dem 1. Januar 2027 bekommen die Rentnerinnen und Rentner mindestens 1280 Franken pro Monat.