Darum gehts
- Bundesrat strebt stärkere Einbindung von Kantonen und Parlament in Aussenpolitik an
- Kantone sollen bei EU-Rechtssetzung und Streitbeilegungsverfahren einbezogen werden
- Botschaft zum Paket Schweiz-EU voraussichtlich im März 2026 dem Parlament vorgelegt
Die stärkere Einbindung von Kantonen und Parlament in der Aussenpolitik strebt der Bundesrat im Zusammenhang mit den hängigen Entscheiden in der Schweiz zu ihrem Verhältnis mit der Europäischen Union (EU) an. Das teilte die Landesregierung am Mittwoch mit.
Konkret sollen die Kantone ihre Interessen einbringen können, wenn es darum geht, die Interessen der Schweiz im Rechtssetzungsprozess der EU zu bestimmen. Dies allerdings «soweit ihre Zuständigkeiten und wesentlichen Interessen betroffen sind». Auch sei zu prüfen, wie die Kantone bei einem formellen Streitbeilegungsverfahren mit der EU einbezogen werden könnten.
Kantone sollen mehr mitreden können
Ein weiteres Thema, welches die angestrebte Vereinbarung umfasst, sind der Einbezug der Kantone bei der Vorauswahl der Mitglieder der Beihilfekammer der Wettbewerbskommission (Weko) im Bereich der Beihilfeüberwachung. Dazu kommt die Einreichung von allfälligen Stellungnahmen durch die Schweiz im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens.
Ebenfalls ein Thema des Abkommens soll die Teilnahme der Kantone an den Treffen des im Paket Schweiz-EU vorgesehenen hochrangigen Dialogs zwischen der Schweiz und der EU sein.
Der Bundesrat hat das Aussendepartement (EDA) beauftragt, Gespräche zu diesen Themen mit der Konferenz der Kantonsregierungen aufzunehmen. Das EDA hat auch den Auftrag erhalten, mit dem Ziel eines besseren Einbezugs des Parlaments eine Änderung des Parlamentsgesetzes auszuarbeiten.
Die Massnahmen zur Stärkung der Mitwirkung der Kantone und des Parlaments im Rahmen will der Bundesrat in die Botschaft zum Paket Schweiz-EU einfliessen lassen, welche die Landesregierung dem Parlament voraussichtlich im März 2026 vorlegt.