Hilft das dem EU-Deal?
Bundesrat verkündet Kompromiss beim Lohnschutz

Eine umstrittene Begleitmassnahme zum Lohnschutz in den neuen EU-Verträgen wird angepasst. Der Bundesrat will damit Bedenken von Arbeitgebern zum Kündigungsschutz Rechnung tragen.
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Eine Begleitmassnahme zum EU-Vertragspaket wird angepasst.
Foto: KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die umstrittene inländische «Begleitmassnahme 14» betrifft die Sozialpartnerschaft im Betrieb. Die Gewerkschaften wollen damit den Schutz für gewählte Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen verbessern. Doch die Arbeitgeberseite lehnte die Aufnahme dieser Massnahme im Inland in das Vertragspaket bisher ab.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) führte deshalb zusätzliche Verhandlungen. Der Bundesrat will mit den am Mittwoch beschlossenen Anpassungen zum einen mehr Rechtssicherheit schaffen für die Arbeitgeberseite. Eine Kündigung von Arbeitnehmervertretern ist demnach vor Abschluss der Aussprache nicht nichtig, sondern missbräuchlich.

Hält sich ein Arbeitgeber aber nicht ans Verfahren zur Durchführung der Aussprache, muss er mit Sanktionen rechnen. Die Rede ist dabei von mindestens vier und maximal zehn Monatslöhnen. So entschädigt werden müsste die Arbeitnehmervertreterin oder der Arbeitnehmervertreter.

Nur wenige Arbeitgeber betroffen

Begehen Arbeitgeber bei der Durchführung der Aussprache nur geringfügige Fehler, können sie diese korrekt nachholen, ohne dass sie mit einer Sanktion rechnen müssen. Eine hohe Sanktion würde demgegenüber fällig, wenn ein Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, ohne überhaupt eine Aussprache zu führen.

Die so angepasste Massnahme 14 stellt in den Worten des Bundesrates eine ausgewogene Lösung dar, um das Massnahmenpaket im Lohnschutz im Inland abzusichern. Der flexible Arbeitsmarkt werde mit den Anpassungen nicht eingeschränkt. Zudem seien nur wenige Arbeitgeber und Angestellte von der Lösung betroffen.

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