Darum gehts
Aufs Hahnenwasser ist man in der Schweiz besonders stolz. Nur: Bedenkenlos geniessbar ist es nicht überall. Der Grund: zu viele Chemikalien.
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In Sursee LU etwa wurden Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorothalonil zum Problem. Die regionale Wasserversorgung musste acht Werke ausser Betrieb nehmen, insbesondere in Nottwil und Oberkirch. Seither werden die Gemeinden mit Wasser aus dem Sempachersee oder aus Emmen versorgt.
Rechtsstreit mit Syngenta
Für die Gemeinden, die Trinkwasser aus dem Genfersee beziehen, heisst der Übeltäter 1,2,4-Triazol. Verantwortlich für die Verschmutzung ist die Syngenta im Wallis. Sie leitete den Schadstoff jahrelang in die Rhone. Damit der Grenzwert eingehalten werden kann, wird das Trinkwasser aktuell aus verschiedenen Quellen vermischt. Eine technische Lösung, um das Triazol herauszubekommen, gibt es nicht. Die Sanierung könnte Hunderte Millionen kosten. Inzwischen ist ein Rechtsstreit zwischen der Syngenta, der Stadt Lausanne und verschiedenen Wasserversorgern entbrannt.
Beim Flughafen Basel sind PFAS das Problem. Elf angrenzende Elsässer Gemeinden mussten letztes Jahr Kleinkindern, Schwangeren und Schwerkranken verbieten, Leitungswasser zu trinken. Die sogenannten Ewigkeitschemikalien stammen aus dem Löschschaum, den die Flughafenfeuerwehr regelmässig für Übungen verwendete. Jetzt müssen die Wasserversorgungen aufrüsten und Aktivkohlefilteranlagen installieren. Der Flughafen übernimmt mit zehn Millionen Franken die Hälfte der Kosten.
Das sind nur ein paar Beispiele.
Finanzierung auf Bundesebene gefordert
«Für die Gemeinden ist die Trinkwasserversorgung deutlich anspruchsvoller geworden», sagt Manon Röthlisberger, stellvertretende Direktorin des Schweizerischen Gemeindeverbands. Das habe auch damit zu tun, dass es heute für Schadstoffe wesentlich strengere Grenzwerte gebe. Viele Gemeinden seien gezwungen, enger mit anderen Gemeinden zusammenzuarbeiten und grössere und leistungsfähigere Anlagen zu bauen. Das führe zu höheren Investitions- und Betriebskosten.
Der Gemeindeverband fordert deshalb gemeinsam mit dem Städteverband eine Finanzierungslösung auf Bundesebene – auch weil Stoffe wie PFAS inzwischen ein nationales Problem darstellen. Möglich wären ein Fonds oder eine zweckgebundene Abgabe. Für die Sanierung von Deponien gibt es so etwas bereits: mit dem Vasa-Altlastenfonds. Finanziert werden müsste eine solche Lösung im Sinne des Verursacherprinzips, sagt Röthlisberger zum Beobachter. «Damit die Kosten der Wasserreinigung nicht über höhere Abgaben und Tarife auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt werden.»
Im Parlament gab es bereits mehrere Vorstösse, die genau das verlangten. Zum Beispiel von Kurt Fluri, alt Nationalrat der FDP. Seine Motion wurde in der grossen Kammer zwar angenommen, der Ständerat lehnte sie letzten Sommer aber ab.
Lieber an der Quelle ansetzen
Der Bundesrat will die Trinkwasseraufbereitung jedoch nicht mitfinanzieren. Das sei Sache der Gemeinden. Er möchte stattdessen quasi an der Quelle ansetzen und bei jeder Wasserfassung den dazugehörigen Zuströmbereich definieren. Wenn man die Bereiche, wo der Regen versickert und ins Grundwasser fliesst, besser schütze, spare man am Ende auch Kosten bei den Wasserversorgern, so die Logik des Bundes. In der Schweiz stammen bis zu 80 Prozent des Trinkwassers aus dem Grundwasser.
Auf diese Strategie setzt der Bundesrat auch bei der laufenden Revision des Gewässerschutzgesetzes. Die Vorlage war bis Mitte März in Vernehmlassung. Nur: Eigentlich wären die Kantone schon seit 1998 verpflichtet, solche Schutzzonen auszuweisen. Umgesetzt haben es die wenigsten. Schweizweit gibt es laut Bundesrat rund 6000 Zuströmbereiche. Bis heute sind nur 70 davon ausgewiesen. Es bräuchte gemäss Bundesrat aber mindestens 1500 bezeichnete Zuströmbereiche bei regional bedeutenden, verunreinigten oder gefährdeten Grundwasserfassungen. Damit stiege die langfristige Trinkwasser-Versorgungssicherheit von etwa zwei Millionen Menschen.
Keine Sanktionen geplant
Neu sollen die Kantone verpflichtet werden, Zuströmbereiche bis 2050 zu bezeichnen. Ob diese neue Frist etwas bringt, ist fraglich. Denn wenn sich die Kantone nicht an die Vorgaben halten, haben sie auch in Zukunft nichts zu befürchten. Sanktionen sind keine vorgesehen, das bestätigt das Bundesamt für Umwelt auf Anfrage des Beobachters.
Die Probleme der Gemeinden löst die Gesetzesrevision nicht, sagt Manon Röthlisberger: «Damit kann man nicht sämtliche Verschmutzung verhindern, insbesondere nicht in Gemeinden, die Seewasser nutzen.» Ihrer Meinung nach braucht es dringend eine Finanzierungslösung auf Bundesebene: «Auch um das zunehmende Verschwinden kleiner Wasserversorger zu verhindern.»
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 13. April 2026 veröffentlicht.
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