Darum gehts
- SEM analysiert Handydaten von Asylsuchenden zur Identitäts- und Herkunftsüberprüfung
- Pilotprojekt in Bundesasylzentren Chiasso und Basel wird bis Jahresende verlängert
- Nur wenige Fälle ausgewertet aufgrund hoher Datenschutzhürden und Verhältnismässigkeit
Die meisten Asylsuchenden reisen ohne Ausweis in die Schweiz ein. Ihre Identität, Herkunft und der Reiseweg lassen sich deshalb häufig nicht feststellen. Um diese Informationen zu erhalten, kann das Staatssekretariat für Migration (SEM) seit einigen Monaten Handydaten von Asylbewerbern analysieren – zum Beispiel mit wem und wohin sie telefonieren.
In einem auf drei Monate angelegten Pilotprojekt durchleuchtete das SEM von April bis Juni Handys von Bewohnern der Bundesasylzentren in Chiasso und Basel. Diesen Versuch wird das SEM nun bis Ende Jahr verlängern, wie Blick erfuhr.
Sprecherin Magdalena Rast sagt auf Anfrage: «Das SEM ist zum Schluss gekommen, dass weitere Daten erhoben werden sollen, bevor es über die weitere Stossrichtung bei der Handyauswertung entscheidet.» Die so gewonnenen Erkenntnisse sollen in einen Bericht einfliessen, der im Frühling abgeschlossen wird.
Dünne Grundlage
Das Pilotprojekt konnte bisher wenige Daten ermitteln, weil die rechtlichen Hürden für das Durchleuchten von Handys hoch sind und die Verhältnismässigkeit zu wahren ist. SEM-Sprecherin Rast betont, dass die Auswertung nur bei Asylsuchenden vorgenommen wird, deren Angaben sich nicht anders überprüfen lassen. Um ein aussagekräftiges Fazit über den Nutzen des Verfahrens bestimmen zu können, habe man beschlossen, den Versuch fortzuführen.
Die Analyse der Handydaten von Asylsuchenden entspricht einer politischen Forderung, die der Zürcher SVP-Nationalrat Gregor Rutz (53) schon vor Jahren mit einer parlamentarischen Initiative angestossen hatte. Rutz sagt, der Zugriff auf Mobilgeräte von Asylsuchenden müsse möglich sein, dies falle unter die gesetzliche Mitwirkungspflicht eines Gesuchstellers. Das SEM behandle das Thema dennoch «mit demonstrativer Lustlosigkeit» – obwohl die gewonnenen Informationen «sicherheitspolitisch relevant» sein könnten.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe dagegen sieht in diesem Verfahren «einen unverhältnismässigen Eingriff» in die Privatsphäre von Schutzsuchenden.