Rund jedes dritte neu zugelassene Auto im aktuellen Jahr läuft elektrisch. Für die Verkehrswende in der Schweiz eigentlich eine erfreuliche Nachricht. Auf der anderen Seite leeren sich die Töpfe des Strassenfonds. Verkehrsminister Albert Rösti (58, SVP) plant deshalb eine zusätzliche Steuer für E-Fahrzeuge.
Die Reserven des Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF) könnten bis 2028 drastisch zusammenschrumpfen. Einer der Gründe sei der steigende Elektroverkehr – dieser zahlt keine Abgaben auf Benzin und Diesel. Deshalb ist Rösti überzeugt, dass «die E-Auto-Steuer für eine faire Besteuerung – unabhängig vom Antrieb – sorgt».
Aus dem grossen Strassentopf wird der Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen finanziert. Bei der Finanzierung der Strassen gilt grundsätzlich das Nutzerprinzip: Wer die Infrastruktur nutzt, soll sie auch mitfinanzieren.
Das sind die beiden Ansätze
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat unter dem SVP-Bundesrat zwei Varianten ausgearbeitet. Es geht dabei um eine Abgabe auf die Fahrkilometer von Elektrofahrzeugen oder eine Steuer auf den Ladestrom. Eingeführt wird die Neuerung erst ab 2030.
Die Variante «Fahrleistung» sieht eine Abgabe auf Grundlage der in der Schweiz gefahrenen Kilometer vor. Hierbei wäre der Tarif pro Kilometer abhängig von der Fahrzeugart und dem Gewicht. Durchschnittlich geht der Bund von 5,4 Rappen pro Kilometer aus.
Bei der Variante «Ladestrom» würde die Menge an Strom besteuert, der durch die Ladesäule geht – sowohl bei öffentlichen als auch bei privaten Ladestationen. Der Tarif bei diesem Ansatz beträgt 22,8 Rp./kWh.
GLP wehrt sich, «beim Verkehr den Rückwärtsgang einzulegen»
Die Reaktionen von Seiten des Touring Clubs Schweiz (TCS) und des Verkehrsclubs Schweiz fallen grundsätzlich positiv aus. Alle Verkehrsteilnehmer müssen ihren gerechten Beitrag zur Finanzierung der Strasseninfrastruktur leisten, schreibt der TCS in einer Medienmitteilung. Der Verkehrsclub Schweiz schreibt zusätzlich, dass die Abgabe schrittweise eingeführt werden sollte, um «Klimaziele und Zukunftsfähigkeit unseres Verkehrssystems» nicht zu gefährden.
Die GLP äussert sich in einer Medienmitteilung klar gegen den Ladestromzuschlag und «wehrt sich vehement dagegen, beim Autoverkehr den Rückwärtsgang einzulegen.» Die Schweiz verpasse die CO₂-Klimaziele derzeit deutlich. Der Bundesrat würde mit der E-Steuer den Verkauf von Elektroautos erschweren.
So sieht das auch die Vereinigung offizieller Automobil-Importeure auto-schweiz. In einer Reaktion auf die Medienkonferenz vermelden sie: «Die heute vorgelegten Varianten zur Besteuerung von Elektrofahrzeugen verteuern die Automobilität weiter und bremsen die Elektromobilität aus.» Es sei kontraproduktiv, das Haltende eine neue Abgabe analog zur Mineralölsteuer leisten sollen – besonders angesichts des stagnierenden Absatzes an Elektrofahrzeugen.
Was bedeutet die Steuer für die Verkehrswende?
Entscheidend ist, wie tief künftig für Elektromobilität ins Portemonnaie gegriffen werden muss. Da die Abgaben von Rösti auf gleichwertiger Höhe wie die Mineralölsteuer angesetzt werden, sind E-Autos und Benziner dann steuerlich gleichgestellt. Zum Vergleich: Aktuell bezahlen Autofahrer mit Verbrennungsmotor rund 80 Rappen Steuern pro Liter Treibstoff.
Laut Rösti selbst entsteht durch die Besteuerung ein gewisser «Zielkonflikt». Denn mit der Vorlage geht ein weiterer Anreiz zur Elektromobilität verloren. Mit ein Grund, weshalb für die Einführung bis 2030 gewartet werde, so Rösti an der Medienkonferenz. «Danach muss man prüfen, ob es noch eine Förderung braucht.» Diese würde dann aber eher über das CO₂-Gesetz laufen.
Für diese Steuer auf E-Autos ist eine Anpassung der Bundesverfassung notwendig. Deshalb wird das Volk das letzte Wort zu Röstis Vorschlägen haben. Welche Vorlage genau vors Volk kommen wird, entscheidet sich in den kommenden Monaten. Die Vernehmlassung geht bis zum 9. Januar.