Darum gehts
- Planted kämpft für vegane Produktnamen mit Tierbezeichnungen vor Bundesgericht
- Umstrittene Bezeichnungen wie «planted.chicken» oder «wie Poulet» sorgen für Rechtsstreit
- 93 Prozent der Befragten erkennen vegane Alternative laut Studie mit 777 Teilnehmern
Das Schweizer Start-up-Unternehmen Planted mit Sitz in Kemptthal ZH stellt vegane Fleischersatzprodukte her. Die Erzeugnisse aus Soja oder Erbsen heissen zum Beispiel «planted.chicken», «wie Poulet» oder «Güggeli». Das sorgt für Ärger. Und damit müssen sich jetzt die Richter am Bundesgericht beschäftigen. Am 2. Mai klärt die oberste Gerichtsinstanz des Landes, ob vegane Alternativprodukte wie Fleisch bezeichnet werden dürfen. Die grosse Frage, die das Gericht klären muss: Ist das eine Täuschung? Führen uns solche Bezeichnungen in die Irre?
Entbrannt ist der Rechtsstreit 2022. Ursprünglich beanstandete das kantonale Labor Zürich gewisse Produktnamen des Unternehmens. Alle Tierbezeichnungen sollten demnach gestrichen werden. Planted wehrte sich, wurde aber erst beim Labor und dann auch bei der Zürcher Gesundheitsdirektion zurückgewiesen. Erst das Verwaltungsgericht Zürich gab dem Start-up recht.
Massgeblich dafür war eine eigens durchgeführte Studie von Juli 2021. Darin werden 777 Personen zu den Verpackungen des Produkts «planted.chicken» befragt. Die Umfrage zeigt, dass 93 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten erkennen, dass es sich dabei um eine vegane Alternative handelt. Deshalb entschied das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, dass der Vorwurf der Täuschung nicht standhält. Die Gegenseite argumentiert nämlich, dass Begriffe wie Poulet oder Schwein auf einem veganen Alternativprodukt die Konsumierenden irreführen.
Die Auseinandersetzung geht weiter
Damit war die Sache aber nicht abgehakt. Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) reichte beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Zürcher Urteil ein. Blick fragte deshalb bereits 2023 bei der EDI-Sprecherin Sarah Camenisch an. Sie erklärte damals, dass das EDI die lebensmittelrechtlichen Vorschriften über den Täuschungsschutz anders interpretiere. Das stützt das Departement auf ein Informationsschreiben des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Darin heisst es, dass die Nennung einer Tierart im Zusammenhang mit veganen Produkten aufgrund des Täuschungsverbots nicht erlaubt sei.
Das Zürcher Verwaltungsgericht bezog dieses Schreiben auch in sein Urteil mit ein. Allerdings sah es keinen Grund, warum tierische Bezeichnungen überhaupt nicht auf Produkten aus Soja oder Kichererbsen auftauchen dürften. Wichtig für diesen Entscheid war vor allem die gesamte Aufmachung mitsamt Verpackung der Planted-Produkte.
Wird die Beschwerde vom Bundesgericht gutgeheissen, muss Planted sämtliche Produkte mit tierischen Namen neu kennzeichnen. Blick weiss, dass das Unternehmen weiterhin auf ihre eigene Umfrage setzt, um das Gericht davon zu überzeugen, dass Produkte mit Tierbezeichnungen nicht täuschend sind für die Konsumierenden. Ob das ausreicht, wird am 2. Mai entschieden.