Doppelnamen sind zurück
Heiraten und Namen behalten – Was ich wissen muss, wenn ich jetzt heiraten will

Ab Anfang Januar können Ehepartnerinnen und Ehepartner wieder einen Doppelnamen tragen. Was bedeutet das für alle, die gerade geheiratet haben oder dies tun wollen? Blick klärt die wichtigsten Fragen.
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Ab dem 1. Januar können Ehepaare wieder Doppelnamen führen.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Ab 2027 können Ehepartner amtlich wieder Doppelnamen führen
  • Paare mit Heirat zwischen 2013 und Ende 2026 können ab 2027 den Doppelnamen nachträglich melden
  • Für Kinder bleibt der Doppelname ausgeschlossen; Allianznamen erhalten eine Übergangsfrist
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Leandra Sommaruga

Doppelnamen: 2013 wurden sie abgeschafft, jetzt kommen sie zurück. Ab Anfang 2027 müssen sich Paare bei der Eheschliessung nicht mehr entscheiden, welchen Nachnamen sie wählen. Für jene Ehegatten, die davor geheiratet haben, gilt eine Übergangsfrist, um zum Doppelnamen zu wechseln. Das musst du dazu wissen.

Was ändert sich ab dem 1. Januar?

Ab 2027 können die Ehegatten wieder einen Doppelnamen tragen. Ob mit oder ohne Bindestrich können Paare wählen.

Heute sind Doppelnamen nicht zulässig. Wer heiraten will, muss sich für einen Namen entscheiden. Die einzige Möglichkeit, dies zu umgehen, ist, den nicht amtlichen Allianznamen (inoffizieller Doppelname mit Bindestrich) zu verwenden. Der Doppelname wurde 2013 abgeschafft. Die Massnahme sollte zu mehr Gleichberechtigung unter Ehepaaren führen. Paare können seither entscheiden, ob sie den Namen des Mannes oder jenen der Frau als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft eintragen lassen.

Können gemeinsame Kinder auch einen Doppelnamen tragen?

Nein. Für Kinder ist ein Doppelname weiterhin ausgeschlossen.

Was ist, wenn ich schon geheiratet habe, aber trotzdem einen Doppelnamen möchte?

Dann kann man das beim Zivilstandsamt nachholen. Bei diesem können Paare, die zwischen 2013 und Ende 2026 geheiratet haben, ab dem 1. Januar 2027 melden, dass sie nachträglich einen amtlichen Doppelnamen haben möchten.

Was passiert mit dem bisherigen (inoffiziellen) Allianznamen mit Bindestrich?

Dieser wird künftig grundsätzlich nicht mehr in Pass oder Identitätskarte aufgenommen. Es gibt jedoch eine Übergangsfrist. Während dieser kann der Allianzname weiterhin in den Ausweispapieren eingetragen werden.

Wie lange dauert diese Übergangsfrist?

Das steht noch nicht fest. Der Bundesrat wird die genaue Dauer nach Absprache mit den Behörden festlegen und das Ende der Frist frühzeitig bekannt geben, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt.

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