Die wichtigsten Fragen und Antworten
Darum gehts bei der Ernährungs-Initiative

Am 27. September stimmt die Schweiz über die Ernährungs-Initiative ab. So sollen deutlich mehr Lebensmittel in der Schweiz produziert werden. Die Gegner befürchten einen Vegan-Zwang. Doch gibt es das wirklich?
Kommentieren
1/6
Die Ernährungs-Initiative will die Schweizer Landwirtschaft umkrempeln. Mehr pflanzliche Produkte ...
Foto: IMAGO/Harry Koerber

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Abstimmung am 27. September über Ernährungs-Initiative
  • Initiative fordert 70 Prozent Selbstversorgung, weniger Dünger und mehr Pflanzenanbau
  • Selbstversorgungsgrad 2024: 42 Prozent, davon tierisch 68 Prozent, pflanzlich 31 Prozent
RMS_Portrait_AUTOR_401.JPG
Tobias BruggmannRedaktor Politik

Damit der Teller zum Zmittag gefüllt ist, müssen Schweizer Bauern Kartoffeln pflanzen, Kühe und Hühner halten. Doch aktuell deckt die Schweizer Landwirtschaft etwas weniger als die Hälfte des Lebensmittelbedarfs ab. Der Rest kommt aus dem Ausland. Die Ernährungs-Initiative will das ändern. Am 27. September stimmen wir darüber ab. Blick klärt die wichtigsten Fragen.

Was verlangt die Initiative?

Die Initiative will die inländische Produktion stärken, fordert mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser. Sie würde unter anderem in die Verfassung schreiben, dass die Schweiz einen Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent anstrebt.

Auch die Landwirtschaft soll sich darauf ausrichten. Gleichzeitig sollen Bodenqualität, Biodiversität und die Versorgung mit Trinkwasser verbessert werden. Die Bauern sollen weniger Dünger einsetzen. 

Wie viele Lebensmittel importieren wir aus dem Ausland?

Der Selbstversorgungsgrad zeigt, wie viele der Lebensmittel, die in der Schweiz verzehrt werden, auch tatsächlich hier produziert werden. Es ist ein wichtiger Indikator, wie widerstandsfähig ein Land ist, wenn es zu Lieferengpässen oder Krisen kommt. 

Im Jahr 2024 betrug der Selbstversorgungsgrad gemäss Agrarbericht 42 Prozent, vier Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Bei den tierischen Nahrungsmitteln (68 Prozent) wie Milch, Butter, Fleisch oder Fisch ist der Selbstversorgungsgrad deutlich höher als bei den pflanzlichen (31 Prozent). Dort kam es zuletzt zu Rückgängen bei Getreideprodukten und Zucker. Deshalb musste mehr im Ausland eingekauft werden. 

Was würde sich für die Bauern ändern?

Das kommt auf die Umsetzung an. Mutmasslich müssten die Bauern mehr Pflanzen anbauen und weniger Tiere halten. Gleichzeitig dürften sie weniger Dünge- und Pflanzenschutzmittel nutzen. «Die Ziele der Initiative wären nur mit tiefgreifenden staatlichen Interventionen erreichbar», schreibt der Bundesrat.

Wer steht hinter der Initiative?

Der Kopf hinter dem Anliegen ist Franziska Herren. Die Fitnesstrainerin hat mit einem Verein das Anliegen lanciert. Die Befürworter argumentieren, dass die Unabhängigkeit der Schweiz gefördert werde. Es werde aber keine Ernährungsform ausgeschlossen – Fleisch essen soll also weiterhin möglich sein. Die Initiative sichere zudem den Zugang zu sauberem Trinkwasser und sichere die Biodiversität.

Wer ist dagegen?

Im Parlament war das Anliegen chancenlos. Keine grosse Partei war dafür. Dementsprechend sind im Nein-Lager alle grossen Parteien vertreten. Die Kampagne führt der Bauernverband um Präsident Markus Ritter (59), der vor einem «Vegan-Zwang» warnt. Nur mit einer weitestgehend veganen Ernährungsweise liesse sich die Forderung nach einem Selbstversorgungsgrad von 70 Prozent erfüllen. Bereits jetzt seien Änderungen für eine nachhaltige Landwirtschaft in der Umsetzung oder in Planung. 

Auch der Bundesrat hat die Nein-Parole ausgegeben. 

Warum beschäftigt diese Abstimmung schon jetzt die Gerichte?

Die Initianten haben eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Der Bundesrat habe wiederholt falsch und irreführend über die Initiative informiert. Das 70-Prozent-Ziel sei nicht zwingend. Der Bundesrat würde nun den Eindruck erwecken, dass das Ziel massive staatliche Eingriffe in den Konsum, namentlich von Fleisch, erfordere.

Nun wird das Bundesgericht entscheiden. Die Initianten verlangen, dass die Informationen noch vor der Abstimmung berichtigt werden. Falls das nicht mehr möglich sei, soll die Abstimmung verschoben werden. «Falls die Abstimmung ohne genügende vorgängige Berichtigung durchgeführt wird, beantragen sie deren Ungültigerklärung.»

Dass das Bundesgericht vor dem Abstimmungstermin entscheidet, scheint unwahrscheinlich. Dann würde die Abstimmung stattfinden. 

Droht tatsächlich ein Vegan-Zwang?

Von einem Vegan-Zwang, der in die Verfassung geschrieben wird, kann also keine Rede sein. Nichtsdestotrotz müsste sich die Landwirtschaft wohl auf mehr pflanzliche Produkte umstellen. Der Einkauf von Fleisch bleibt aber möglich.

Hat Franziska Herren nicht schon einmal eine Initiative lanciert?

Ja. Im Sommer 2021 hatte die Schweiz ihre Trinkwasser-Initiative, die die Direktzahlungen für Bauern an ein Pestizidverbot knüpfen wollte, abgelehnt. Es war einer der aggressivsten Abstimmungskämpfe in der Schweizer Geschichte – mit zerstörten Plakaten, Verunglimpfungen, ja sogar Morddrohungen gegen Herren und ihre Familie. Trotzdem nimmt sie nun einen neuen Anlauf.

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen