Darum gehts
- SVP-Politiker Pascal Furer verkauft Wein aus Automaten trotz Verbot
- Die Alterskontrolle durch Ausweis-Scan ist leicht zu umgehen
- Der Weinautomat wurde erst durch eine Medienanfrage bei der Lebensmittelkontrolle bekannt
Automaten mit Lebensmittelprodukten kennt man vor allem von Bahnhöfen. Aus den Selecta-Geräten kann man sich schnell etwas zum Mitnehmen rausziehen. Solche Automaten setzen sich auch vermehrt als Option auf dem Land durch. Zum Beispiel als Ergänzung zum Hoflädeli, oder falls man im Winter gerade Lust auf Fondue hat. Findige Wirte haben auch schon Cordon-Bleu-Automaten installiert. Der Vorteil: Die Produkte sind rund um die Uhr zu bekommen.
Diese Idee hatte auch der Aargauer SVP-Fraktionschef Pascal Furer (50). Der Politiker betreibt beruflich eine Mosterei und eine Essigfabrik. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, ist neben Süssmost und Essig auch Wein im Automaten erhältlich.
Kontrolle kann leicht umgangen werden
Gemäss Recherchen der CH-Media-Zeitung klebt auf dem Automaten eine Anleitung: «Wein auswählen, für die Alterskontrolle den Ausweis in den Automaten halten, danach mit Twint oder Karte bezahlen.» So weit, so gut.
Doch trotz ID-Kontrolle ist dieser Weinverkauf verboten. Das Problem besteht darin, dass nicht kontrolliert werden kann, ob der Käufer auch tatsächlich die Person auf dem Ausweis ist.
Wein darf nicht an Personen unter 16 Jahren verkauft werden. Das Jugendschutzgesetz könnte am Weinautomaten von Pascal Furer relativ leicht umgangen werden. Damit konfrontiert, sagte Furer zur «Aargauer Zeitung»: «Unser Angebot richtet sich nicht an Jugendliche. Wir bieten Qualitätswein im höheren Preissegment an.»
Auch Onlineverkauf problematisch
Die Lösung für die 24-Stunden-Verkaufsmöglichkeit fand er auf einer Messe, wo der Weinautomat ausgestellt wurde. Der Politiker merkt gegenüber der Zeitung an, dass der Onlineverkauf problematischer sei, da sich die Alterslimite im Internet nicht gut überprüfen liesse. Seine kreative Lösung dafür sei es aber, bei unbekannten Personen ein Foto der ID einzufordern.
Das kantonale Amt für Verbraucherschutz schreibt auf Anfrage der «Aargauer Zeitung», dass «der Kleinhandel mit gebranntem Wasser an Automaten verboten ist». Die Lebensmittelkontrolle hat in der Zwischenzeit bei Furer angeklopft. Durch die Medienanfrage sei man erst auf den Automaten aufmerksam geworden, heisst es.