Das gilt für alle
Bundesrat erhöht Hürden für die Frühpensionierung

Die vom Bundesrat geplante AHV-Reform trifft auch die berufliche Vorsorge. Alle Versicherten sollen Renten aus der Pensionskasse künftig erst ab 63 Jahren beziehen können. Entlassungsbedingte Frühpensionierungen sollen aber weiterhin früher möglich sein.
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Die Frühpensionierung soll mit der AHV-Reform nur in Ausnahmefällen vor 63 möglich sein. Das gilt für alle.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • AHV-Reform 2030 will Frühpensionierungsalter erhöhen und Versicherung stabilisieren
  • Frühpensionierung soll erst ab 63 Jahren möglich sein
  • Beschäftigte können über das Rentenalter hinaus versichert bleiben
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Anna Clara KohlerRedaktorin Politik

Die AHV-Reform 2030 will die finanzielle Lage der AHV langfristig stabilisieren und die Versicherung an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen. Das System soll fair ausgestaltet werden und Arbeitende länger im Erwerbsleben halten, schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Eine Massnahme dafür ist die Erhöhung des Frühpensionierungsalters.

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Heute ist eine Frühpensionierung je nach Pensionskasse bereits mit 58 Jahren möglich. Der Bundesrat will nun eine Rente vor 63 nur noch in Ausnahmefällen zulassen. Damit sollen ältere Erwerbstätige länger im Arbeitsprozess behalten werden.

Höhere Hürde gilt für alle

Gegenüber den Tamedia-Zeitungen bestätigt das BSV, dass die höhere Hürde für Frühpensionierungen für alle gelten soll. Das bedeutet, dass sowohl Leistungen aus obligatorisch angesparten Geldern wie auch aus überobligatorischem Kapital erst ab 63 bezogen werden dürfen. Dies dürfte besonders Kaderangestellte ärgern, da diese sich Frühpensionierungen im Gegensatz zum breiten Mittelstand eher leisten können.

Entlassungsbedingte Frühpensionierungen sollen weiterhin möglich sein. Allerdings soll das Mindestbezugsalter auch hier auf 60 Jahre gehoben werden. Bestehende Branchenlösungen, wie etwa im Baugewerbe, will der Bundesrat hingegen weiterhin zulassen. Dies zeigen interne Dokumente zur Ämterkonsultation.

Auf der anderen Seite sollen Beschäftigte, die über das Rentenalter hinaus arbeiten, mit der Reform bei ihrer Pensionskasse weiter versichert bleiben können. Dies ist heute nur bis 70 Jahre möglich und setzt zudem die entsprechende Regelung im Reglement der Pensionskasse voraus.

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