Bundesrat stimmt Vorstössen zu
Einheitliche Regeln im Kampf gegen häusliche Gewalt

Die Landesregierung stimmt drei Motionen zu, die Massnahmen in diesem Bereich fordern. Verlangt werden unter anderem einheitliche Regeln für Opferschutz und Strafverfolgung.
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Die Landesregierung stimmt drei Motionen zu, die Massnahmen in diesem Bereich fordern.
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Darum gehts

  • Marianne Maret fordert bessere Schutzmechanismen gegen häusliche Gewalt in der Schweiz
  • Andrea Gmür-Schönenberger verlangt ein nationales Nachsorgesystem für Täter und Täterinnen
  • Marionna Schlatter will Erfassung von Schusswaffen bei häuslicher Gewalt und Tötungsdelikten
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Häusliche Gewalt sei eine schwere Verletzung der Menschenrechte, insbesondere wenn Frauen und Kinder betroffen seien, schreibt die Walliser Mitte-Ständerätin Marianne Maret in ihrer Motion. In der Schweiz seien die Schutzmechanismen jedoch unzureichend und zu fragmentiert. Es brauche einheitliche Regeln.

Dabei geht es beispielsweise um verbindliche Normen für Polizei, Justiz und Sozialdienste und um die Harmonisierung von präventiven Massnahmen wie Kontakt- und Rayonverboten. Maret fordert zudem einen einfachen und garantierten Zugang zu Frauenhäusern, Notunterkünften und spezialisierten Beratungsstellen.

Schliesslich müsse wiederholte häusliche Gewalt ebenso wie Femizid im Gesetz definiert werden, schreibt Maret zur Motion. Entsprechend müssten die Strafrahmen angepasst werden.

Betreuung von Tätern und Täterinnen

In der zweiten Motion fordert Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) ein nationales Nachsorgesystem im Bereich der häuslichen Gewalt. Täterinnen und Täter sollen systematisch erfasst und betreut werden. Das sei nötig, um Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und Wiederholungsfälle zu verhindern, schrieb sie dazu.

Beide Motionen werden von Ständeratsmitgliedern aller politischen Lager unterstützt. Gemäss seinen am Donnerstag veröffentlichten Antworten ist auch der Bundesrat einverstanden. Er weist jedoch darauf hin, dass die Umsetzung der Anliegen eine Änderung der Bundesverfassung erfordern dürfte.

Erfassung von Informationen über Schusswaffen

Nationalrätin Marionna Schlatter (Grüne/ZH) wünscht sich mit der dritten Motion eine umfassende und standardisierte Erfassung von Informationen über Schusswaffen, die bei häuslicher Gewalt und Tötungsdelikten im Inland verwendet werden. Ein Dutzend linker Politikerinnen und Politikern unterstützt diese Forderung.

Schlatter kritisiert, dass Informationen zu bei Gewalttaten eingesetzten Schusswaffen nicht systematisch gesammelt würden. Diese Lücken verhinderten fundierte Risikoanalysen und erschwerten eine gezielte Prävention.

Schlatter verwies auf die Zuständigkeit der Kantone für Schusswaffenregister und Polizei, aber ebenso auf die Istanbul-Konvention. Demnach sei der Bund verpflichtet, für einheitliche Mindeststandards und Prävention zu sorgen. Opferschutz dürfe nicht vom Wohnkanton abhängen.

Der Bundesrat beantragt ein Ja zur Motion, ohne Kommentar.

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