Datenaustausch für mehr Schutz
Bund plant Luftraum-Abkommen mit US Air Force

Die Schweiz verhandelt mit der US Air Force über ein Abkommen um Luftlagedaten auszutauschen. Ziel ist, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und die Bevölkerung besser zu schützen.
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Die Schweizer Luftwaffe...
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Bundesrat plant Abkommen mit US Air Force zum Luftlagedaten-Austausch
  • Schweiz will potenzielle Bedrohungen vor Luftraum-Eintritt früher erkennen
  • Bestehende Abkommen mit fünf Ländern und Nato bisher kaum relevant
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Der Bundesrat will den Schutz vor Bedrohungen in der Luft weiter erhöhen. Dazu plant er unter anderem ein internationales Abkommen zum Austausch von Luftlagedaten mit der US Air Force.

Mit den US-Luftstreitkräften in Europa sollen Verhandlungen über ein «Sensor Visibility Arrangement» aufgenommen werden, teilte das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (Sepos) am Mittwoch mit. Weiter soll ein bestehendes Abkommen mit Deutschland erweitert und ein bilaterales Abkommen mit den Nachbarländern abgeschlossen werden.

Auf Austausch angewiesen

Da die Schweiz keine Sensoren ausserhalb ihres Territoriums oder im Weltraum hat und auch nicht Teil einer gemeinsamen Luft- und Lenkwaffenabwehr ist, ist sie auf den Austausch von Luftlagedaten mit Partnern angewiesen. Heute bestehen Abkommen zum Austausch von Daten für den Luftpolizeidienst mit Deutschland, Italien, Österreich, Frankreich sowie der Nato, schrieb das Sepos. Für die Abwehr von militärischen Bedrohungen wie etwa Distanzwaffen seien diese jedoch kaum relevant.

Künftig soll die Schweiz rechtzeitig Hinweise auf potenzielle Bedrohungen erhalten, noch bevor diese den eigenen Luftraum erreichen, um wertvolle Vorwarnzeit für Bevölkerung und Armee zu gewinnen, so das Sepos. Aufgrund der Kleinräumigkeit der Schweiz können insbesondere Distanzwaffen wie Marschflugkörper, ballistische Lenkwaffen oder Hyperschallwaffen erst sehr spät erfasst werden.

Um die Neutralität der Schweiz zu wahren, sei in den abzuschliessenden Abkommen eine Ausstiegsklausel vorgesehen, hiess es weiter. Dies ermögliche es der Schweiz, den Informationsaustausch jederzeit zu unterbrechen, wenn sie es für angebracht hält. Zudem seien Amtshandlungen ausländischer Behörden im Kontext des Austauschs von militärischen Luftlagedaten und -informationen auf Schweizer Territorium beziehungsweise im Schweizer Luftraum ausgeschlossen.

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