Bis 360'000 Franken für Ex-Kader
Bundesrat klammert sich an goldene Fallschirme

Der Bundesrat ist gegen ein Verbot von Abgangsentschädigungen an Kader-Mitarbeitende. Er lehnt eine entsprechende Gesetzesänderung ab. Immer wieder geben Fälle zu reden.
Kommentieren
1/6
Der Bundesrat um Bundespräsident Guy Parmelin ist gegen ein Verbot von Abgangsentschädigungen an Kader-Mitarbeitende.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Bundesrat lehnt Verbot von Abgangsentschädigungen für Kader-Mitarbeitende ab
  • 2024 gab der Bund 2,9 Millionen CHF für solche Zahlungen aus
  • Gesetzesänderung von Thomas Minder soll goldene Fallschirme künftig verhindern
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen und weitere externe Beiträge (z.B. Instagram, X und anderen Plattformen) sehen? Wenn du zustimmst, können Cookies gesetzt und Daten an externe Anbieter übermittelt werden. Dies ermöglicht die Anzeige externer Inhalte sowie von personalisierter Werbung. Deine Entscheidung gilt für die gesamte App und ist jederzeit in den Einstellungen widerrufbar.
Blickgruppe_Portrait_287.JPG
Daniel BallmerRedaktor Politik

Der Fall von Nicoletta della Valle (65) brachte das Fass zum Überlaufen. Weil Justizminister Beat Jans (61) die ehemalige Chefin des Bundesamts für Polizei (Fedpol) loswerden wollte, versüsste er ihren Abgang mit knapp 340'000 Franken. Trotz offiziell einvernehmlicher Trennung.

Das ist kein Einzelfall: Als VBS-Generalsekretär Toni Eder (64) seinen Sessel räumte, kassierte er eine Abgangsentschädigung von über 360'000 Franken. Für den abtretenden Zollchef Christian Bock (57) gabs nochmals rund 330'000 Franken obendrauf. Und Mitarbeitende von Alain Berset (54) erhielten bei seinem Rücktritt aus dem Bundesrat über 750'000 Franken.

Alleine 2024 waren es 2,9 Millionen Franken

Die Abgangsentschädigungen steigen und steigen. Allein im Jahr 2024 betrugen die Ausgaben insgesamt 2,9 Millionen Franken – eine halbe Million mehr als 2023.

Und daran will der Bundesrat vorderhand auch nichts ändern. Er ist gegen ein Verbot von Abgangsentschädigungen an Kader-Mitarbeitende der Bundesverwaltung und bundesnaher Betriebe.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerats hatte eine Gesetzesänderung vorgelegt, die solche goldenen Fallschirme künftig verhindern soll.

Entschädigungen seien gar nicht nötig

Die geplante Neuregelung geht zurück auf einen Vorstoss von Abzocker-Schreck und alt Ständerat Thomas Minder (65, parteilos). Dieser argumentierte, die Löhne dieser Spitzenkaderleute seien so hoch, dass es eine Abgangsentschädigung im Fall eines Abgangs nicht brauche.

Der Bundesrat lehnt diese Gesetzesänderung ab, wie er am Mittwoch mitteilte. Abgangsentschädigungen könnten situativ angebracht sein, sollten aber massvoll eingesetzt werden, argumentiert die Regierung.

Sie seien als Gegenleistung für das Risiko der vereinfachten Kündigung zu betrachten, sollten einen reibungslosen Wechsel an der Spitze von Verwaltungseinheiten ermöglichen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten vorbeugen. Ein Verbot dürfte sich negativ auf die Attraktivität von Topkaderpositionen beim Bund auswirken.

Laut Bundespersonalverordnung können Abgangsentschädigungen heute etwa für Amtsdirektoren ausgerichtet werden - «im Zusammenhang mit einer vereinfachten Kündigung infolge Wegfalls der gedeihlichen Zusammenarbeit oder Wegfalls des Willens des Departementsvorstehers zur Zusammenarbeit». Bei einem freiwilligen Rücktritt gibt es dagegen keine Abgangsentschädigung.

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen