Bedingte Geldstrafe
Rimoldi zieht Urteil wegen Beschimpfung weiter

Nicolas Rimoldi geht gegen ein Urteil in Berufung. Rimoldi soll 2022 am Zürcher Hauptbahnhof Polizisten als «Nazis» beschimpft haben, was er bestreitet. Er wurde abgeführt, weil er keine Corona-Maske trug.
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Nicolas Rimoldi zieht ein Urteil weiter.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Mass-Voll-Präsident Rimoldi erhält bedingte Geldstrafe für Beschimpfung von Polizisten
  • Rimoldi bestreitet die Vorwürfe und plant Berufung gegen das Urteil
  • 15 Tagessätze zu 70 Franken als Strafe für den 30-jährigen Aktivisten
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Der 30-Jährige erhielt eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 70 Franken. Mass-Voll und Rimoldi wollen in Berufung gehen und das Urteil vors Zürcher Obergericht bringen, wie die Organisation am Sonntag mitteilte.

Rimoldi soll im Januar 2022 Transportpolizisten und Securitas-Angestellte am Zürcher Hauptbahnhof als «Nazis» und «Faschisten» beschimpft haben, was Rimoldi im Strafverfahren bestritt.

Auch in der Mitteilung vom Sonntag hiess es, er habe die Beschimpfung nie geäussert.

Keine Schutzmaske getragen

Abgeführt worden war Rimoldi, nachdem er in einem Zug ohne die zu der Zeit vorgeschriebene Corona-Schutzmaske unterwegs war. Rimoldi sagte im Rahmen des Prozesses, er habe dafür über ein ärztliches Attest verfügt.

Bei der Urteilseröffnung vor elf Tagen sagte der Richter, es gebe keinen Grund zur Annahme, dass sich der Transportpolizist die Beschimpfungen ausgedacht habe. Bei seiner Abführung habe sich Rimoldi damals «renitent verhalten», sagte der Richter weiter. Das würden auch Videos zeigen.

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