Darum gehts
- Abstimmung am 28. September 2023.
- Eigenmietwert wird nur bei Verfassungsänderung abgeschafft.
- Reform entlastet junge Familien und pensionierte Hausbesitzer
Der Termin für die eidgenössische Abstimmung über den Eigenmietwert im September rückt näher. Abgestimmt wird auch über die Möglichkeit für Kantone, eine Zweitwohnungssteuer einzuführen. Der Eigenmietwert – eine Steuer für selbstbewohnte Häuser und Wohnungen – fällt aber nur, wenn diese Zweitwohnungssteuer die Abstimmung übersteht. Ein Komitee von SVP, FDP, Mitte-Partei und GLP wirbt für ein Ja.
Am Montag stellten die Befürworterinnen und Befürworter in Bern den Medien ihre Argumente vor. Die Vorlage gebe eine Zukunftsperspektive, sagte der Zürcher SVP-Nationalrat Gregor Rutz, Präsident des Hauseigentümerverbandes. Zwei von drei Mitgliedern im Verband seien Haus- und Wohnungsbesitzer, aber nicht Vermieter.
«In keinem anderen Land gibt es eine solche Steuer.»
Der Eigenmietwert werde in den kommenden Jahren deutlich steigen, warnten Rutz und auch sein Freiburger Fraktionskollege Pierre-André Page. Denn die Kantone entschieden über die Höhe dieser Steuer. Für ein Häuschen, dessen Wert sich nicht verändere, könnte wegen eines kantonalen Entscheids plötzlich bezahlt werden müssen, sagte Rutz.
Der Eigenmietwert widerspreche dem Verfassungsauftrag, Wohneigentum zu fördern, fügte Daniela Schneeberger (FDP/BL), Nationalrätin und Vizepräsidentin des Schweizerischen Gewerbeverbandes, hinzu. Bei Pensionierten mit tiefem Einkommen, die die Schulden fürs Eigenheim häufig abbezahlt hätten, schlage die Steuer voll durch. «In keinem anderen Land gibt es eine solche Steuer.»
Um die Belastung durch den Eigenmietwert abzufedern, dürfen Wohneigentümer heute Schuldzinsen und Kosten für Unterhaltsarbeiten von den Steuern abziehen. «Das hat einen paradoxen Effekt. Schulden zu machen, wird belohnt», gab Martin Bäumle (GLP/ZH) zu bedenken. Mit dem Wechsel werde nicht mehr bestraft, wer seine Schulden tilge.
Steuerausfälle befürchtet
Welche finanziellen Folgen der Systemwechsel haben wird, hängt vom Zinsniveau ab. In der aktuellen Situation rechnet der Bund mit 1,8 Milliarden Franken weniger Einnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden. Das ändert sich aber, wenn die Zinsen steigen. Ab einem Hypothekarzinsniveau von etwa drei Prozent werden gemäss den Schätzungen Mehreinnahmen erwartet.
«Die Gegner warnen vor Steuerausfällen und erzählen damit weniger als die halbe Wahrheit», kritisierte Nationalrat Markus Ritter (Mitte/SG). Zunächst berücksichtige der Bund allfällige Erträge aus der neuen Zweitwohnungssteuer nicht. Die Grundstücksgewinnsteuer steige und fast alle Abzüge für Schuldzinsen und Unterhalt entfielen.
Besonders Tourismus-Kantone könnten mit dieser neuen Steuer für von den Eigentümern selbst genutzte Ferienwohnungen Einnahmeverluste wettmachen, sagte Ritter. Jeder Kanton könne über diese Steuer selber entscheiden, fügte Nationalrat Paolo Pamini (SVP/TI) an. «Das ist gelebter Föderalismus.»