Darum gehts
- Am 29. November stimmt die Schweiz erneut über die Heiratsstrafe ab
- Die Mitte-Initiative will Ehepaare weiterhin gemeinsam besteuern
- Kritiker warnen vor Steuerausfällen und unterschiedlichen Steuersystemen
Die Schweiz steht schon wieder vor einer Steuer-Abstimmung! Erst im März hat sich die Bevölkerung für die Individualbesteuerung ausgesprochen. Nun liegt die Frage um die Heiratsstrafe erneut auf dem Tisch. Auch die Fairness-Initiative der Mitte will diese beseitigen – jedoch auf einem anderen Weg. Das musst du zur Vorlage vom 29. November wissen.
Was ist die Heiratsstrafe nochmals?
Über die Heiratsstrafe wird seit Jahrzehnten gestritten. Laut der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zahlen 690'000 Ehepaare bei der Bundessteuer mehr als unverheiratete Paare mit dem gleichen Einkommen. Der Grund: Bei Ehepaaren werden die Einkommen gemeinsam besteuert.
Wegen der Steuerprogression kann das besonders für Doppelverdiener-Paare teuer werden. Doch neben der Heiratsstrafe gibt es auch den «Heiratsbonus»: Rund 630'000 Ehepaare zahlen dank dem Trauschein weniger Steuern als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen.
Und was will jetzt die Mitte-Initiative?
Die Heiratsstrafe-Initiative will in der Verfassung festschreiben, dass die Einkommen von Ehepaaren auf Bundesebene gemeinsam besteuert werden. Gleichzeitig soll das Gesetz sicherstellen, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. So will die Mitte die Heiratsstrafe abschaffen.
Wie genau das erreicht werden soll, lässt die Initiative offen. Infrage kommen verschiedene Splittingmethoden:
- Beim Vollsplitting werden die Einkommen der Ehegatten zusammengerechnet und anschliessend durch zwei geteilt. Der daraus resultierende tiefere Steuersatz wird auf das gesamte Einkommen angewendet.
- Beim Teilsplitting werden die Einkommen ebenfalls zusammengerechnet, jedoch durch einen Faktor geteilt, der kleiner als zwei, aber grösser als eins ist. Dadurch werden Ehepaare weniger stark entlastet als beim Vollsplitting.
Eine weitere Möglichkeit ist die sogenannte alternative Steuerberechnung. Dabei wird für jedes Ehepaar sowohl die individuelle als auch die gemeinsame Besteuerung berechnet. Das Ehepaar zahlt dann den jeweils tieferen Steuerbetrag.
Die Chancen für eine Annahme der Initiative sind derzeit intakt. Laut GFS-Umfrage sprechen sich 55 Prozent für die Vorlage aus. Bei einer Annahme muss das Parlament innerhalb von drei Jahren eine passende Umsetzung finden. Tritt bis 2030 kein entsprechendes Gesetz in Kraft, muss der Bundesrat die alternative Steuerberechnung per Verordnung einführen.
Wer profitiert von der Initiative?
Das Parlament wäre bei der Umsetzung nicht an die geltenden Steuertarife gebunden. Deshalb sind die Auswirkungen laut ESTV noch offen. Würde hingegen der Bundesrat die Initiative umsetzen, würden vor allem Ehepaare mit einer gleichmässigen Einkommensaufteilung von einer Entlastung profitieren. Umsetzungsvarianten mit geringeren Steuerausfällen könnten je nach Ausgestaltung hingegen dazu führen, dass Ehepaare mit ungleicher Einkommensaufteilung oder Unverheiratete mit Kindern mehr Steuern zahlen müssten.
Wie hoch sind die Steuerausfälle?
Auch die Höhe der Steuerausfälle hängt von der Umsetzung ab. Würde das Parlament die Initiative mit den heutigen Steuertarifen umsetzen, rechnet die ESTV mit Mindereinnahmen zwischen 680 Millionen und 3 Milliarden Franken pro Jahr. Davon würden 140 bis 640 Millionen Franken auf die Kantone entfallen.
Um die Steuerausfälle zu begrenzen, könnte das Parlament im Gegenzug die Steuersätze erhöhen. Dadurch würden Unverheiratete stärker belastet als heute. Doch auch ein Teil der Ehepaare könnte mehr Steuern zahlen müssen, wenn die höheren Steuersätze stärker ins Gewicht fallen als die gezielte Entlastung.
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Würde hingegen der Bundesrat die Vorlage umsetzen, lägen die Mindereinnahmen zwischen 680 Millionen und 1,4 Milliarden Franken. Anders als das Parlament wäre der Bundesrat dabei an die geltenden Steuertarife gebunden. Er könnte jedoch gewisse Gestaltungselemente einsetzen, die sich auf die Steuerbelastung auswirken würden.
Haben wir nicht erst gerade über die Heiratsstrafe abgestimmt?
Doch, genau. Am 8. März hat das Volk die Individualbesteuerung mit 54,2 Prozent angenommen. Sie sieht vor, dass Ehepaare und unverheiratete Personen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene nach denselben Grundsätzen besteuert werden. Damit soll die Besteuerung nicht mehr vom Zivilstand abhängen. Mit der Individualbesteuerung entfällt nicht nur die Heiratsstrafe, sondern auch der Heiratsbonus. Die Mindereinnahmen werden auf 700 Millionen Franken geschätzt.
Die Mitte reichte ihre Steuer-Initiative bereits im März 2024 ein. Damals befand sich das Gesetz zur Individualbesteuerung noch in der parlamentarischen Beratung. Es handelt sich dabei um einen indirekten Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative der FDP-Frauen. Mitte-Präsident Philipp Matthias Bregy (48) sagt zu Blick: «Wir hätten uns gewünscht, dass über beide Vorlagen gleichzeitig abgestimmt wird.» Das sei jedoch nicht möglich gewesen, weil das Parlament die Vorlagen nacheinander behandelt habe.
Könnten sich die beiden Initiativen in die Quere kommen?
Ja. Die Mitte-Initiative gilt nur auf Bundesebene. Bei einer Annahme würde laut Bundesrätin Karin Keller-Sutter (62, FDP) auf kantonaler und kommunaler Ebene weiterhin die Individualbesteuerung gelten. Damit müssten die Kantone zwei unterschiedliche Steuersysteme verwalten. Das würde laut der Finanzministerin einen erheblichen Mehraufwand für die Kantone bedeuten.
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hatte sich gegen die Individualbesteuerung ausgesprochen. Zur Mitte-Initiative gibt es laut dem FDK-Präsidenten und Zürcher Regierungsrat Ernst Stocker (71) hingegen keine konsolidierte Position. «Die FDK befürwortet die gemeinsame Besteuerung von Ehegatten», sagt er. Die in den Übergangsbestimmungen der Volksinitiative vorgesehene alternative Steuerberechnung sieht sie aus Vollzugsgründen jedoch «sehr kritisch».
Zudem würde die bereits anspruchsvolle Situation bei der Ehegattenbesteuerung durch die Individualbesteuerung im Falle einer Annahme noch «komplexer und riskanter». Es drohe eine unterschiedliche Einkommensbesteuerung von Ehepaaren auf nationaler und kantonaler Ebene. Stocker hält eine solche Situation für nicht vermittelbar und bezeichnet sie als «verwaltungsökonomisches Desaster».
Mitte-Präsident Bregy sieht das gelassener. «Mit der Annahme der Initiative erhält das Parlament – auch im Sinne der Steuerharmonisierung – den Auftrag, für eine kohärente Gesetzgebung auf allen politischen Ebenen zu sorgen», sagt er. Konkret bedeutet das für ihn: Ehepaare sollen beim Bund, in den Kantonen und in den Gemeinden gemeinsam besteuert werden.
Die ESTV hält auf Anfrage allerdings fest, dass die Steuerharmonisierung bei einer Annahme der Initiative nicht automatisch zur Aufhebung der Individualbesteuerung führen würde. Um deren Einführung auf kantonaler und kommunaler Ebene zu verhindern, müsste das Parlament das Steuerharmonisierungsgesetz erneut ändern. Eine solche Gesetzesänderung würde wiederum dem fakultativen Referendum unterstehen. Ob sie rechtzeitig zustande käme, ist deshalb offen. Gleichzeitig müssten die Kantone die Umsetzung der Individualbesteuerung weiter vorantreiben.
Wer ist für die Steuer-Initiative?
Für die Initiative sind neben der Mitte auch SVP, EVP und EDU. Die Befürworter kritisieren, dass die Individualbesteuerung Familien benachteilige, in denen ein Elternteil den Grossteil des Einkommens erwirtschaftet. Sie sind der Meinung, dass es ein Steuersystem braucht, das kein Erwerbsmodell bei Ehepaaren bevorteilt.
Zudem baue die Initiative auf dem bestehenden System auf und strebe keinen Systemwechsel an. Insbesondere für Rentnerpaare sei es kompliziert und ungerecht, das Steuersystem umzustellen.
Und wer ist dagegen?
Gegen die Initiative sind FDP, Grüne, GLP und SP. Auch Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Das Volk habe sich für die Individualbesteuerung ausgesprochen. Damit sei die Heiratsstrafe bereits abgeschafft. Zudem würde mit der Initiative der Heiratsbonus weiter bestehen bleiben oder sogar noch verstärkt werden.
Das Nein-Lager kritisiert, dass die widersprüchlichen Steuersysteme bei Bund und Kantonen zu Unsicherheiten führten. Die gemeinsame Besteuerung würde weniger Anreize für eine Erwerbstätigkeit der weniger verdienenden Person schaffen. In aller Regel sind das die Frauen.