Abschaffung des Eigenmietwerts
Zürcher Regierung stoppt Steuerrabatt fürs Energiesparen

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts entfallen in Zürich auch die steuerlichen Abzüge fürs Energiesparen. Der Kanton setzt dafür auf Förderbeiträge.
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Mit der Massnahme sollen die durch den Systemwandel angefallenen Mindereinnahmen ausgeglichen werden.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Eigenmietwert wird 2029 abgeschafft, Abzüge für Unterhalt entfallen ebenfalls
  • Kanton Zürich verzichtet auf Steuerabzüge, setzt auf gezielte Förderbeiträge
  • Systemwechsel kostet Zürich und Gemeinden je 150 Mio. Franken jährlich
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Simone SteinerBundeshausredaktorin

Das Volk wollte es so: Der Eigenmietwert wird abgeschafft. Ab 2029 müssen Immobilienbesitzende die fiktive Miete nicht mehr versteuern. Damit entfallen aber viele der bisherigen Steuerabzüge für Unterhaltskosten – etwa für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen. Wer in Solaranlagen, Wärmepumpen oder Isolation investiert, kann dies künftig nicht mehr in der Steuererklärung abziehen.

Das gilt zumindest auf Bundesebene. Die Kantone haben bei der Umsetzung dieser Regelung etwas mehr Freiraum. Sie können die Abzüge noch bis zum Erreichen ihres Netto-Null-Ziels oder spätestens bis 2050 beibehalten. Der Kanton Zürich macht damit aber jetzt bereits Schluss. In einer Vorstossantwort schreibt er, dass er konsequent handeln wolle. Wenn der Eigenmietwert nicht mehr besteuert werde, seien auch die damit verbundenen Abzüge nicht mehr zulässig, heisst es von der Kantonsregierung.

Mindereinnahmen von 300 Millionen Franken

Eine wichtige Rolle spielen die wegfallenden Steuereinnahmen. Durch den Systemwechsel entgehen dem Kanton Zürich sowie den Gemeinden je 150 Millionen Franken. Würden zusätzlich die Abzüge für energetische Sanierungen bestehen bleiben, fielen die Ausfälle noch höher aus, betont der Regierungsrat.

Deshalb setzt Zürich nun auf Förderbeiträge statt Steuerabzüge. Diese wirkten gezielter, so der Kanton. Zudem hätten die Beiträge den Vorteil, dass sie allen Personen gleichermassen zugutekommen. Denn bei den Steuerabzügen profitierten Personen mit höherem Einkommen mehr.

Hausbesitzer sind hässig

Beim Hauseigentümerverband (HEV) Zürich stösst das Vorgehen auf Unverständnis. Direktor Albert Leiser sagt zur «NZZ»: «Wenn der Staat die Eigentümerschaft mittels Energiegesetz und weiteren Auflagen zu energetischen Sanierungen zwingt, müsste diese Investition steuerlich abzugsfähig sein.» In den Fördergeldern sieht er keine zielführende Lösung.

Anders sieht das Thomas Forrer, Fraktionschef der Grünen im Zürcher Kantonsparlament. Er unterstützt die Strategie. Der Eigenmietwert sei mit dem Versprechen abgeschafft worden, dass im Gegenzug auch die Abzüge entfallen würden. Die Förderbeiträge bezeichnet er als «wirksames Instrument».

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