Darum gehts
- Mateo Gudenrath kritisiert das Sicherheitskonzept am Flughafen Zürich in viralem Video
- Sackmesser bis sechs Zentimeter Klingenlänge sind laut Regeln im Handgepäck erlaubt
- Das Video erreicht über 300’000 Aufrufe, es gibt viele Diskussionen in den Kommentaren
Der Schweizer Comedian Mateo Gudenrath teilt am Donnerstag ein Video, das für viel Wirbel sorgt. Es geht darin um den Flughafen Zürich. Genauer gesagt um dessen Sicherheitskonzept.
Gudenrath fragt sich, warum nach der Sicherheitskontrolle Sackmesser verkauft werden dürfen. Die Messer seien nicht eingeschweisst, sondern würden in kleinen Kartonboxen liegen. Theoretisch könne man sie direkt im Flugzeug auspacken.
Für den Komiker unverständlich. Der Basler berichtet im Video, dass er eine Verkäuferin im Laden auf den scheinbaren Widerspruch angesprochen habe. Ihre Antwort: Schulterzucken. «Das müssen Sie nicht mich fragen», habe sie ihm gesagt.
Bei seiner Community trifft Gudenrath einen Nerv. Innerhalb weniger Stunden wird das Video über 300’000-mal angeschaut. In den Kommentaren wird fleissig diskutiert. Ein User schreibt: «Ich musste mein Sackmesser abgeben, das noch im Wanderrucksack war, und 50 Franken Depot zahlen. Dann laufe ich weiter und sehe den Laden von Victorinox. Habe mich schon ein bisschen veräppelt gefühlt.»
Klingen bis sechs Zentimeter sind erlaubt
Andere weisen auf die offiziellen Regeln hin: «Sackmesser bis zu sechs Zentimetern darf man im Handgepäck mitnehmen», heisst es. Ein User wettert: «Aber Hauptsache, dir davor die Nagelschere oder die Nagelfeile abnehmen.»
Tatsächlich sind die offiziellen Regeln weniger widersprüchlich, als sie auf den ersten Blick scheinen. Auf der offiziellen Website des Flughafens Zürich heisst es klar: Messer und Scheren mit einer Klingenlänge von mehr als 6 Zentimetern sind im Handgepäck verboten und müssen ins aufgegebene Gepäck. Alles darunter ist erlaubt. Die kleinen Sackmesser von Victorinox haben eine Klingenlänge von 5,9 Zentimetern. Rein rechtlich dürfen diese Messer also mit an Bord genommen werden.
Das sagt der Flughafen
Blick hat den Flughafen Zürich um ein offizielles Statement zur Sackmesser-Debatte gebeten. Sie Zuständigen schreiben: «Die Geschäfte auf der Luftseite (nach der Sicherheitskontrolle) verkaufen diverse Produkte, darunter auch Sackmesser. Die maximale Länge der Klinge liegt dabei bei sechs Zentimetern.»
Als Klinge werde der Teil des Messers verstanden, der geschärft ist und effektiv schneiden kann. «Sackmesser mit einer Klingenlänge bis sechs Zentimeter dürfen grundsätzlich im Handgepäck mitgeführt werden und sind aus diesem Grund auf der Luftseite erhältlich. Sackmesser mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern dürfen ausschliesslich im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Dies ist in der Durchführungsverordnung der Grundstandards für die Luftfahrt der EU-Kommission auf Seite 22 festgelegt.»