«Hausverbot wegen einem verf****** Gipfeli?»
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Comedian Julia Steiner:«Hausverbot wegen einem verf****** Gipfeli?»

«Wegen eines verf****** Gipfelis»
Komikerin Julia Steiner erhält zwei Jahre Hausverbot bei Coop

Die Komikerin hat beim Self-Scanning ein Gipfeli vergessen. Das kostet sie 150 Franken, zudem darf sie die Filiale zwei Jahre nicht betreten. Gegenüber Blick äussert sie sich zum Vorfall.
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Julia Steiner darf die kommenden zwei Jahre nicht in eine bestimmte Coop-Filiale. Wegen eines nicht bezahlten Gipfelis erhält sie Hausverbot.
Foto: Instagram/juliasteiner

Darum gehts

  • Komikerin Julia Steiner erhielt zweijähriges Hausverbot bei Coop wegen Gipfeli
  • Sie zahlte 175 Franken, vergass aber, ein Gipfeli zu scannen
  • Zusätzlich 150 Franken Umtriebsentschädigung und hitzige Diskussionen in den sozialen Medien
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Saskia SchärRedaktorin People

Komikerin Julia Steiner (26) versteht die Welt nicht mehr. Grund dafür ist ein zweijähriges Hausverbot, das sie bei einem grossen Schweizer Detailhändler erhalten hat. Wie es dazugekommen ist, erzählt sie auf Instagram. «Ich habe im Coop eingekauft für 175 Franken. Ich habe alles gescannt, wie man das halt so macht – und habe das eine Gipfeli vergessen, das man noch von Hand auswählen musste.»

Dabei wurde sie von einer «Sicherheitsperson», wie sie es nennt, beobachtet, die sie daraufhin mit einem «Wollen sie etwas sagen?» konfrontierte. Das «Ade?» von Steiner war allerdings nicht das, was die Person hören wollte, woraufhin sie Steiner mit ins Hinterzimmer genommen habe. Dort sei ihr dann erklärt worden, dass sie sich wegen des einen nicht gescannten Gipfelis verantworten müsse. «Ich schaute sie an und sagte ‹Meinen sie das ernst gerade?› Sie sagt ja, es tue ihr leid, aber das sei nun mal das Vorgehen.»

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Steiner fehlt es etwas an Verständnis. «Denkst du wirklich, dass wenn ich vorgehabt hätte, diesen Coop auszurauben, 175 Stutz ausgegeben hätte, um dann ein Gipfeli zu klauen?» Zum zweijährigen Hausverbot kommt zudem noch eine Umtriebsentschädigung von 150 Franken hinzu – «wegen eines verf****** Gipfelis».

«Es ist einfach absurd und ein bisschen blöd»

Mittlerweile habe sie das Gipfeli-Drama verdaut und hege dem Detailhändler gegenüber keinen Groll, wie sie Blick erklärt. «Ich gehe noch immer mega gern im Coop einkaufen.» Das ist auch weiterhin möglich, da sich das Hausverbot nur auf eine spezifische Filiale erstrecke.

Ihr Video scheint sie mit einigen Tagen Abstand beinahe etwas zu bereuen, da sie nicht gedacht hätte, dass es so viele Reaktionen auf sich ziehen würde – und sie niemals «Coop-Bashing» betreiben wollte. «Es ist einfach absurd und ein bisschen blöd. Aber wenn man das Weltgeschehen anschaut, dann sind meine Fights, die ich hier führe, nicht der Rede wert – dafür aber vielleicht etwas lustig.»

Zu ihren «Fights» zählten zuletzt zwei weitere Bussen. Eine bei der VBZ, eine beim Auto parkieren. «Dass nun ein Gipfeli an einer weiteren Busse schuld ist, führt das Ganze schon etwas ad absurdum», so Steiner. 

«Wir beurteilen grundsätzlich jeden Fall individuell»

Die Kommentarspalte ist über Steiners Geschichte gespaltener Meinung. Für die einen ist die Reaktion von Coop völlig übertrieben, andere meinen, das sei halb so schlimm, sie solle von nun an halt in die Migros. Und die dritten nerven sich über das Self-Scanning im Allgemeinen. Dann gibt es allerdings auch noch jene, die die Geschichte so nicht ganz glauben wollen, weil sie meinen, dass ein Hausverbot erst im Wiederholungsfall zu tragen komme.

Ob das stimmt, wollte Coop gegenüber Blick weder bestätigen noch dementieren. Vonseiten des Detailhändlers heisst es lediglich: «Aus Datenschutzgründen geben wir grundsätzlich keine Auskünfte zu einzelnen Kundenfällen. Diebstähle werden jeweils nach unseren internen Reglementen und Weisungen überprüft und behandelt. Wir beurteilen grundsätzlich jeden Fall individuell. Zu Details sicherheitsrelevanter Aspekte äussern wir uns grundsätzlich nicht öffentlich.»

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