Darum gehts
- Hans Jucker wurde 1971 wegen sexueller Handlungen mit Jugendlichen zu 8 Monaten bedingt verurteilt
- Laut Urteil betraf der Fall einen Jungen unter 16 und vier weitere Jugendliche unter 20 Jahren
- SRF prüft den damaligen Umgang mit dem Fall und hat Highlight-Clips von Plattformen entfernt
Hans Jucker (1946–2011) war während 46 Jahren Sportkommentator bei SRF und brannte sich mit seinem Ausspruch «die schiiss Ponys» ins nationale Gedächtnis, gilt als TV-Legende. Nun bekommt sein Image gewaltige Risse: Jucker wurde 1971 wegen sexueller Handlungen mit Jugendlichen zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt, berichtet der «Tages-Anzeiger». Betroffen war ein Junge unter 16 Jahren sowie vier weitere unter 20 Jahren. Die Volljährigkeit erreichte man damals erst mit 20.
Die Teenager lud Jucker entweder in seine Wohnung ein oder fuhr mit ihnen in abgelegene Waldstücke, wo er sich von ihnen mit der Hand oder oral befriedigen liess. Insgesamt ist die Rede von rund 20 Vorfällen innerhalb von zwei Jahren. Gemäss den damaligen Richtern habe Jucker sein Vorgehen geplant, die Geschehnisse zugegeben, sich jedoch nicht reuig gezeigt. Das sei alles nur «halb so schlimm», es sei «kein grosser Schaden entstanden», so Jucker im Urteil. Seine Begründung lautet wie folgt: «Die Burschen sind ohnehin schon moralisch angeschlagen.»
Schwere Übergriffe in der Dusche
Einer, der von Jucker missbraucht worden sein soll, ist Willi Fegble (71). Er hat über seine schwierige Jugend in Schweizer Heimen nun ein Buch veröffentlicht. Seine Biografie trägt den Titel «Ich bin ein Unfall» und wurde von seiner Partnerin Christa Gross geschrieben. Ein Kapitel behandelt dabei seine Erlebnisse mit Jucker (damals Mitte 20), der als Sohn des Heimkochs immer wieder zu Besuch kam.
Fegble erinnert sich an eine Szene, als er 15 Jahre alt war und nach dem Sport unter der Dusche von Jucker sexuell bedrängt worden sei. Gesprochen habe er darüber mit niemandem, da Heimkindern sowieso nie Glaube geschenkt worden sei. Doch er sei nicht der Einzige gewesen, bei dem es Jucker versucht habe. Über die Verurteilung Juckers im Jahr 1971 hat Fegble erst im Zusammenhang mit den Recherchen für sein Buch erfahren.
SRF handelt
Nach den Enthüllungen meldet sich nun auch Juckers einstiger Arbeitgeber SRF zu Wort, wo er ab 1965 tätig war. Über die Verurteilung sei man seit einigen Wochen im Bild, analysiere «die vorliegenden Informationen sowie den damaligen Umgang von SRF als Arbeitgeberin mit dem Fall im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sorgfältig.»
Auch wenn die Prüfung noch läuft und infolge des grossen zeitlichen Abstandes einiges an Zeit in Anspruch nehmen wird, zieht der Sender schon jetzt Konsequenzen: Sogenannte Highlight-Clips des Kommentators wurden von den eigenen sowie von Drittplattformen entfernt. Archivbeiträge, wie «Zusammenfassungen von Sportereignissen oder kommentierte Wettkämpfe», bleiben weiterhin aufrufbar.