Wegen Alkoholkonsum
Marius Borg Høiby bleibt nun doch in Untersuchungshaft

Marius Borg Høiby bleibt in Untersuchungshaft: Das Berufungsgericht Borgarting hat die Freilassungsentscheidung des Bezirksgerichts Oslo vom Montag aufgehoben. Der Sohn von Königin Mette-Marit wartet nun bis Februar 2027 auf seinen Berufungsprozess.
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Das Hin und Her um Marius Borg Høiby geht weiter.
Foto: IMAGO/PPE

Darum gehts

  • Das Berufungsgericht Borgarting hebt Høibys Freilassung auf und verlängert die U-Haft um vier Wochen
  • Das Gericht sieht Wiederholungsgefahr, nachdem Alkoholtests trotz Verbots positiv ausfielen
  • Høiby wurde im Juni zu vier Jahren Haft verurteilt, der Berufungsprozess beginnt im Februar 2027
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Saskia SchärRedaktorin People

Das norwegische Berufungsgericht Borgarting hat entschieden: Marius Borg Høiby (29) bleibt weiterhin in Untersuchungshaft, wie der norwegische Sender NRK berichtet. Damit hob das Gericht einen Entscheid des Bezirksgerichts Oslo vom Montag auf, das seine Freilassung angeordnet hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen bestehender Wiederholungsgefahr Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Das Berufungsgericht verlängerte die Massnahme nun um weitere vier Wochen.

«Entscheidend ist das Risiko, dass Høiby nach seiner Freilassung rückfällig wird und erneut Drogen konsumiert. Sollte Høiby rückfällig werden, hält das Berufungsgericht das Risiko eines Rückfalls sowohl gegenüber der sogenannten Frogner-Frau als auch gegenüber anderen für gross», heisst es gemäss «Dagbladet» in dem Urteil.

Die Rückfallgefahr ist nicht unbegründet, waren zuletzt durchgeführte Alkoholtests doch positiv. Für ihn gilt allerdings striktes Alkoholverbot. Høibys Erklärung, er habe sich den Mund mit Mundwasser gespült sowie fermentierten Apfelsaft getrunken, stufte das Gericht als nicht glaubwürdig ein. Zudem sei der Alkoholpegel ohnehin so hoch gewesen, «dass es unwahrscheinlich ist, dass er auf fermentierten Apfelsaft zurückzuführen war», heisst es in dem Urteil weiter.

Situation zunehmend belastend

Am 15. Juni war der älteste Sohn von Königin Mette-Marit zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht befand ihn in zwei Fällen der Vergewaltigung sowie wegen Gewalt in einer früheren Beziehung für schuldig; von zwei weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Høiby legte Berufung ein. Der Prozess vor dem Berufungsgericht Borgarting soll am 9. Februar 2027 beginnen.

Høiby befindet sich seit Februar in Untersuchungshaft, die er seit Juli unter Hausarrest mit elektronischer Fussfessel auf dem königlichen Anwesen Schloss Skaugum verbringt. Seine Anwälte Daniel Storrvik und Alexander Greaker erklärten am Montag, dass die Situation für ihren Mandanten zunehmend belastend sei und die Auswirkungen der Massnahmen wögen schwerer, als der Öffentlichkeit bekannt sei.

Obwohl Teile der Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, sorgt der Fall landesweit für hitzige Debatten. Vor allem der Umstand, dass Høiby den Hausarrest auf dem royalen Landsitz Skaugum vollziehen darf, stösst in Norwegen auf anhaltende Kritik.

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