Gericht gibt nach
Marius Borg Høiby kommt aus U-Haft frei

Das Amtsgericht Oslo hat am 2. November entschieden: Marius Borg Høiby (29), Sohn von Königin Mette-Marit, wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Staatsanwaltschaft kündigt jedoch Berufung gegen das Urteil an.
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Marius Borg Høiby könnte aus der U-Haft entlassen werden?
Foto: IMAGO/PPE

Darum gehts

  • Das Amtsgericht Oslo ordnet die Freilassung von Marius Borg Høiby aus der U-Haft an am 2. November
  • Die Staatsanwaltschaft beantragte vier weitere Wochen Haft und legt beim Gericht Berufung ein
  • Verteidiger Daniel Storrvik sieht laut TV2 keine Gefahr, dass Høiby erneut straffällig wird
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Silja AndersRedaktorin People

Marius Borg Høiby (29), der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit (53), wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Das entschied das Osloer Amtsgericht am Montag, 2. November. Wie die norwegische Zeitung «Dagbladet» berichtet, gab das Gericht dem Antrag seiner Anwälte statt. Diese hatten auf eine sofortige Freilassung ihres Mandanten plädiert, nachdem die Staatsanwaltschaft eine Verlängerung der Haft um weitere vier Wochen gefordert hatte. Allerdings bleibt die endgültige Entscheidung noch abzuwarten: Laut NRK hat die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Die Haftzeit in Skaugum sei für Høiby eine extreme Belastung gewesen. Sein neuer Verteidiger Daniel Storrvik, der ihn zur nicht öffentlichen Anhörung begleitete, sprach nach der Entscheidung offen über die schwierige Zeit: «Es ist eine Gesamtbewertung, die das für ihn sehr schmerzhaft macht, so wie die Situation jetzt ist, sagt er.»

Anwalt sieht keine Gefahr für einen Rückfall

Im Gespräch mit dem norwegischen Sender «TV2» deutete Storrvik an, dass sich die Umstände in letzter Zeit verändert hätten: «Das war für einige Zeit eine gute Vereinbarung. Inzwischen gibt es aber Umstände, auf die ich nicht eingehen möchte, die einiges geändert haben.» Konkretere Details wollte er jedoch nicht preisgeben.

Der Anwalt machte zudem klar, dass er kein Risiko sehe, dass Høiby nach seiner Entlassung erneut straffällig werden könnte. Als Argument führte er an, dass sein Mandant sowohl während einer viermonatigen Zeit in Freiheit als auch während der Haft keine weiteren Straftaten begangen habe.

Nun bleibt abzuwarten, wie das Berufungsgericht über den Einspruch der Staatsanwaltschaft entscheiden wird. Marius Borg Høiby war wegen Vergewaltigung in zwei Fällen, häuslicher Gewalt und weiteren Straftaten verurteilt worden.

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