Darum gehts
- Hayden Panettiere hinterlässt Vermögen, Tochter Kaya ist Haupterbin
- Einnahmen durch Schauspiel, Werbung und Autobiografie, geschätzt Millionenwert
- Rund 75'000 USD pro Folge in Serie «Nashville» verdient
Schon als Kleinkind stand Panettiere, die am Sonntag (Ortszeit) im Alter von nur 36 Jahren starb, vor der Kamera und begann ihre Laufbahn in Werbespots sowie Daily Soaps wie «Guiding Light». Ihren grossen Durchbruch feierte sie im Jahr 2006 mit der Rolle der Cheerleaderin Claire Bennet in der Hit-Serie «Heroes», die sie weltweit bekannt machte.
Es folgten weitere lukrative Parts, etwa als Country-Star Juliette Barnes in der Drama-Serie «Nashville», für die sie rund 75'000 US-Dollar pro Episode erhalten haben soll sowie zwei Golden-Globe-Nominierungen einstrich – und als Kirby Reed in der populären «Scream»-Filmreihe. Ergänzt wurden ihre Einnahmen durch Werbeverträge (darunter als langjähriges Gesicht der Kosmetikmarke Neutrogena), kluge Immobilieninvestitionen in Los Angeles und Nashville sowie die Veröffentlichung ihrer Autobiografie «This Is Me: A Reckoning».
Wer erbt das Vermögen?
Hinsichtlich ihres Nachlasses von umgerechnet 4,9 Millionen Franken gilt nach dem US-amerikanischen Erbrecht eine klare gesetzliche Reihenfolge: Da Panettiere zum Zeitpunkt ihres Todes unverheiratet war, fällt ihr gesamtes Vermögen vorrangig an ihre leiblichen Nachkommen. Hayden Panettiere hat ein einziges Kind: ihre Ende 2014 geborene Tochter Kaya Ewdokia Klitschko (11), die aus der langjährigen Beziehung mit dem ehemaligen ukrainischen Schwergewichts-Boxweltmeister Wladimir Klitschko (50) stammt.
Kaya Klitschko ist damit die alleinige gesetzliche Haupterbin ihres Vermögens. Da die Tochter noch minderjährig ist, wird das Erbe rechtlich voraussichtlich in einen Treuhandfonds (Trust) eingebracht und verwaltet, bis sie die Volljährigkeit erreicht.
Gab es ein Testament?
Sorgeberechtigt für Kaya ist seit 2018 ihr Vater Wladimir Klitschko. Er vertritt die Tochter in allen persönlichen Angelegenheiten, während die finanzielle Verwaltung des Erbes – je nach Testamentsbestimmung oder gerichtlicher Anordnung – durch bestellte Treuhänder (Trustees) bis zu Kayas Volljährigkeit überwacht wird. Weitere Verwandte wie ihre Eltern kämen als Erben gesetzlich nur dann infrage, wenn ein entsprechend abweichendes Testamentsdokument vorliegen würde. Das ist bisher nicht bekannt.