Darum gehts
- Kessler-Zwillinge wählten assistierten Suizid, inspirieren andere Prominente zur Sterbehilfe-Überlegung
- Schauspielerin Katerina Jacob beantragt Mitgliedschaft bei Deutscher Gesellschaft für Humanes Sterben
- Alain Delon starb mit 88 Jahren eines natürlichen Todes
Die Kessler-Zwillinge (†89) entschieden am 17. November, gemeinsam aus dem Leben zu treten – mit einem assistierten Suizid. Sterbehilfe ist hierzulande nichts Ungewöhnliches mehr, in Deutschland aber noch lange nicht so etabliert.
Das Konzept stösst aber auf Anklang. So sprach Schauspielerin Katerina Jacob (67) nun mit der «Abendzeitung München» darüber, wie Ellen und Alice Kessler sie inspirierten. «Ich habe heute meine Mitgliedschaft bei der DGHS beantragt», verrät sie. Die DGHS ist die «Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben» und stand den Kessler-Zwillingen bei ihrem Ableben bei.
Persönliches Schicksal machte sie nachdenklich
«Meinen allergrössten Respekt für die Kessler-Zwillinge», sagt Jacob. Bei der Entscheidung, möglicherweise auch irgendwann mit Sterbehilfe zu gehen, spielten aber nicht nur die berühmten Zwillinge eine Rolle. Auch das Leiden ihrer eigenen Mutter, Schauspielerin Ellen Schwiers (†88) festigte Katerina Jacob in ihrem Entschluss. «Meine Mutter hatte die Anmeldung bei der DGHS verpasst – leider. So blieb ihr nur Sterbefasten», erinnert sich Jacob. Ihre Mutter hatte bis zum Schluss starke Schmerzen, konnte allerdings nicht das Angebot der Sterbehilfe in Anspruch nehmen.
Auch Moderatorin Ina Müller (60) gefällt das Konzept der Sterbehilfe, wie sie in der Talkshow «3nach9» verriet. Es störte Müller schon immer, «dass wir in Deutschland das Recht haben, im Leben zu machen, was wir wollen, aber wir haben nicht das Recht zu sterben, wie und wann wir wollen.»
Schauspieler Alain Delon beschäftigte sich nach dem Tod seiner Ex-Frau Nathalie Delon im Jahr 2021 intensiv mit Sterbehilfe. Er spielte sogar selbst mit dem Gedanken, sein Leben irgendwann mit Exit zu beenden. Letztlich starb Alain Delon am 18. Mai 2024 im Alter von 88 Jahren eines natürlichen Todes.
In der Schweiz haben Menschen das Recht, Art und Zeitpunkt ihres Sterbens zu bestimmen. Doch für eine Freitodbegleitung müssen laut der Sterbehilfeorganisation Exit diverse Voraussetzungen erfüllt sein, ansonsten ist sie illegal und kann juristisch geahndet werden.
Die sterbewillige Person muss urteilsfähig sein. Das heisst: Sie muss wissen, was sie tut. Der Sterbewunsch muss wohlerwogen und über eine längere Zeit vorhanden sein. Eine Freitodbegleitung soll nicht das Resultat einer momentanen depressiven Verstimmung oder Krise sein.
Weiter muss sich ein Mensch selbst dazu entscheiden, sterben zu wollen. Er darf nicht von Aussenstehenden dazu gedrängt werden. Die letzte Voraussetzung ist, dass die Person den Suizid eigenhändig ausführt und so die Tatherrschaft innehat.
Laut dem Bundesamt für Justiz arbeiten Organisationen wie Exit im Rahmen dieses Gesetzes. Sie machen sich nicht strafbar, solange ihnen keine selbstsüchtigen Motive vorgeworfen werden könnten. Bei einem Verstoss gegen das Gesetz drohen den Sterbehelfern mehrjährige Gefängnisstrafen.
In der Schweiz haben Menschen das Recht, Art und Zeitpunkt ihres Sterbens zu bestimmen. Doch für eine Freitodbegleitung müssen laut der Sterbehilfeorganisation Exit diverse Voraussetzungen erfüllt sein, ansonsten ist sie illegal und kann juristisch geahndet werden.
Die sterbewillige Person muss urteilsfähig sein. Das heisst: Sie muss wissen, was sie tut. Der Sterbewunsch muss wohlerwogen und über eine längere Zeit vorhanden sein. Eine Freitodbegleitung soll nicht das Resultat einer momentanen depressiven Verstimmung oder Krise sein.
Weiter muss sich ein Mensch selbst dazu entscheiden, sterben zu wollen. Er darf nicht von Aussenstehenden dazu gedrängt werden. Die letzte Voraussetzung ist, dass die Person den Suizid eigenhändig ausführt und so die Tatherrschaft innehat.
Laut dem Bundesamt für Justiz arbeiten Organisationen wie Exit im Rahmen dieses Gesetzes. Sie machen sich nicht strafbar, solange ihnen keine selbstsüchtigen Motive vorgeworfen werden könnten. Bei einem Verstoss gegen das Gesetz drohen den Sterbehelfern mehrjährige Gefängnisstrafen.