Ein neues Leben in Griechenland und dazu finanzielle Unterstützung vom Staat: Für manche klingt das verlockend. Mit einem erweiterten Förderprogramm will die griechische Regierung Menschen dazu bewegen, sich dauerhaft in strukturschwachen Regionen des Landes niederzulassen.
Das Programm richtet sich an griechische Staatsangehörige, die ihren Lebensmittelpunkt in die ausgewählten Gebiete verlegen. Dazu gehören auch Griechinnen und Griechen, die im Ausland leben und in ihre Heimat zurückkehren möchten. Die Förderung ist allerdings kein allgemeiner Auswanderungsbonus: Schweizerinnen und Schweizer ohne griechische Staatsbürgerschaft können das Geld nach den veröffentlichten Teilnahmebedingungen nicht beantragen.
Die griechischen Behörden wollen mit dem Programm der Abwanderung entgegenwirken, junge Menschen in den Regionen halten und neue Perspektiven für Gebiete schaffen, die unter dem Bevölkerungsrückgang leiden. Die Anmeldung für die erweiterte Förderung wurde am 14. Oktober 2026 geöffnet.
In diesen Regionen gibt es Geld
Ursprünglich konzentrierte sich das Programm auf die nordöstliche Region Evros. Nun wurde es auf zehn weitere regionale Verwaltungseinheiten ausgeweitet. Dazu gehören Kilkis, Florina, Kastoria, Drama, Pella, Grevena, Kozani, Serres, Ioannina und Thesprotia.
In der Region Ioannina sind sieben der acht Gemeinden vorgesehen. In Thesprotia gilt das Programm für die Gemeinden Souli und Filiates.
Die Förderung beschränkt sich nicht mehr auf Dörfer und kleine Siedlungen. Auch Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in geeignete städtische Gebiete verlegen, können unter den geltenden Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Eine weitere Neuerung: Die Unterstützung soll auch Menschen entgegenkommen, die nicht zwingend vor Ort eine neue Stelle antreten müssen. Das erleichtert insbesondere die Rückkehr für Personen, die ortsunabhängig arbeiten. Entscheidend bleiben jedoch die jeweiligen Teilnahmebedingungen und der Nachweis des dauerhaften Wohnsitzwechsels.
So werden die 10'000 Euro ausbezahlt
Die Unterstützung beträgt 10'000 Euro pro Haushalt und wird grundsätzlich in zwei Tranchen ausbezahlt. Die erste Hälfte von 5000 Euro gibt es nach der endgültigen Bewilligung des Antrags. Die restlichen 5000 Euro folgen nach einem Jahr, sofern der dauerhafte Aufenthalt in der ausgewählten Region nachgewiesen wird.
Neu ist auch die Möglichkeit, die erste Tranche als Vorschuss zu beantragen. Damit sollen die Kosten für den Umzug und die erste Zeit am neuen Wohnort leichter zu bewältigen sein.
Für die Teilnahme müssen Antragstellerinnen und Antragsteller belegen, dass sie ihren Hauptwohnsitz tatsächlich in eine der geförderten Gemeinden verlegen. Als Unterkunft kommen laut den veröffentlichten Programminformationen eine eigene Immobilie, eine Mietwohnung oder eine von nahen Verwandten zur Verfügung gestellte Unterkunft infrage.
Die genauen Anforderungen an die Wohnsitzverlegung und die erforderlichen Dokumente müssen im offiziellen Antragsverfahren erfüllt werden. Das Geld wird also nicht allein dafür ausbezahlt, dass jemand einen Umzug nach Griechenland plant.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich an erwachsene griechische Staatsangehörige, die ihren Hauptwohnsitz in eine der ausgewählten Gemeinden verlegen und die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören Menschen, die zuvor im Ausland gelebt haben, ebenso wie Personen, die aus anderen Teilen Griechenlands in die geförderten Regionen ziehen.
Auch junge Menschen können berücksichtigt werden: Wer nach dem 1. Januar 2025 an einer Hochschule in einer der betreffenden Regionen einen Abschluss erworben hat und sich anschliessend dort dauerhaft niederlassen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls infrage kommen.
Für die Berechtigung gelten weitere Bedingungen, etwa zum bisherigen Wohnsitz und zum tatsächlichen Umzug. Die Förderung ist auf eine begrenzte Zahl von Haushalten ausgelegt und soll längere Zeiträume abdecken, nicht bloss einen vorübergehenden Aufenthalt.
Was bedeutet das für Schweizer Auswanderer?
Wer einen Umzug nach Griechenland plant, sollte genau unterscheiden: Die 10'000 Euro sind eine gezielte staatliche Förderung für berechtigte griechische Staatsangehörige und keine Prämie für alle, die sich im Land niederlassen möchten.
Schweizerinnen und Schweizer ohne griechischen Pass können deshalb nicht allein aufgrund eines Umzugs auf die Zahlung zählen. Unabhängig davon müssen sie die geltenden Aufenthalts- und Meldevorschriften beachten.
Die griechische Regierung verfolgt mit dem Programm ein klares Ziel: Sie will Regionen mit Bevölkerungsverlust stärken und Menschen dazu bewegen, dort dauerhaft zu leben. Ob die finanzielle Hilfe ausreicht, um die Abwanderung langfristig zu bremsen, wird sich erst zeigen.
Dieser Artikel erschien zuerst auf blic.rs. Das serbische Newsportal gehört wie Blick zu Ringier.