Darum gehts
- Flughäfen Zürich und Genf haben gleiche Vorschriften für Gegenstände bei Sicherheitskontrolle
- Kuriose verbotene Gegenstände: Airwheels, Angel-Haken ab 6 cm, Bremsscheiben, Eiswürfelmaschinen
- Protein-Pulver über 350 ml im Handgepäck bei USA-Flügen nicht erlaubt
Vor kurzem berichtete Blick über den Fall eines Dozenten aus Nyon (VD), der an der Sicherheitskontrolle des Flughafens Genf wegen Mitführens einer Fernbedienung mit Laserpointer festgehalten, verhört und angezeigt wurde. Wenn er die Strafe in der Höhe von 910 Franken nicht bezahlt, droht ihm Haft.
An den Flughäfen Zürich und Genf gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften für Gegenstände bei der Sicherheitskontrolle. Denn beide Flughäfen unterliegen denselben europäischen und schweizerischen Sicherheitsstandards der European Aviation Safety Agency (EASA). Allerdings ist Genf strenger: Dort wird bei verbotenen Gegenständen oft Anzeige erstattet, während die Polizei am Flughafen Zürich die Objekte oft nur beschlagnahmt.
Doch was ist eigentlich verboten? Vielen bekannt: scharfe Objekte und Flüssigkeiten über 100 ml. Ein Blick auf eine Liste des Flughafens Zürichs zeigt aber: Nicht nur Laserpointer ab Klasse 1M werden als potenzielle Waffe eingestuft und beschlagnahmt. Auch weitere, teils kuriose Gegenstände, führt der Flughafen explizit als verboten auf. Darunter auch folgende Objekte, bei denen man sich vielleicht fragt: Wer nimmt denn das mit ins Handgepäck?
Airwheels
Die elektrischen Ein- oder Zweiräder funktionieren mit Akku-Antrieb, allein durch Gewichtsverlagerung des Körpers kann man steuern, Gas geben und bremsen. An Sicherheitskontrollen am Flughafen sind Airwheels wie auch Hoverboards und Mini-Segways aber verboten. Denn: Die integrierten Lithium-Ionen-Akkus gelten als Gefahrgut mit Brandrisiko.
Angel-Haken ab 6 cm
Diese Objekte werden als gefährliches Werkzeug und potenzielle Waffe eingestuft. Wieso das kurios ist? Angel-Haken, die kleiner als sechs Zentimeter sind, dürfen mitgeführt werden.
Bremsscheiben für Autos oder Motorrad
Bremsscheiben sind gross, metallisch und schwer. Im Handgepäck sind sie verboten, weil sie somit als Schlagwaffe dienen könnten. Kurios: Auch auf Bügeleisen trifft das zu, im Handgepäck sind diese aber erlaubt.
Eiswürfelmaschinen
Auch ohne Akku und Flüssigkeit sind sie sperrig und schwer und gelten deshalb als nicht handgepäcktauglich. Wegen der oftmals eingebauten Lithium-Ionen-Akkus besteht zudem Explosions- und Brandgefahr. Darum sind Eismaschinen auch im Aufgabegepäck verboten.
Gehstock mit Eiskralle
Grundsätzlich sind Gehstöcke erlaubt, wenn sie zur Mobilitätshilfe dienen. Gehstöcke mit Eiskralle, auch «Eis-Spikes» genannt, gelten aber als potenziell gefährliche Gegenstände und sind somit verboten.
Hanteln
Aufgrund ihrer festen Bauweise und ihres Gewichts gelten diese Sportgeräte als potenziell gefährliche Gegenstände. Auch sind Hanteln an der Sicherheitskontrolle oft nicht leicht durchschaubar, da sie unbekannte Metallgegenstände enthalten könnten, die das Röntgenbild beeinflussen und die Kontrolle verkomplizieren.
Protein-Pulver
Bei Flügen in die USA sind Pulver und pulverähnliche Substanzen im Handgepäck bei mehr als 350 ml Volumeninhalt verboten. Auch bei weniger als 350 ml können Pulver von der Mitnahme im Handgepäck ausgeschlossen werden, wenn Zweifel an der Identität des Stoffes bestehen. Auf Flügen ausserhalb der USA gibt es diese Einschränkung jedoch nicht.
Sahnetorte
Dieser Nachtisch kommt leider nicht an der Sicherheitskontrolle vorbei, da er zu viel Flüssigkeit enthält. Anders sieht es aber mit Fondue aus: Sämtliche Käsefondue-Mischungen sind erlaubt.
Samsung Galaxy Note 7
Dieses Handy-Modell war mit einem Akku ausgestattet, der aufgrund von Fehlern in der Herstellung überhitzen konnte. In einigen Fällen führte das dazu, dass das Gerät in Brand geriet oder explodierte. Deshalb führte Samsung eine weltweite Rückrufaktion durch und nahm das Gerät vom Markt.