Die Hausaufgaben kommen per Chat
2:40
Schule in der Corona-Krise:Die Hausaufgaben kommen per Chat

So können Kinder trotzdem von zu Hause aus lernen
«Die Schulen sind nicht genügend vorbereitet»

Darauf war die Schweiz nicht vorbereitet: Seit Montag sind die Schulen in der Schweiz geschlossen. Wie Kinder in Zeiten vom Coronavirus lernen können und was Lehrpersonen jetzt tun können, erklärt Experte Philippe Wampfler.
Publiziert: 17.03.2020 um 11:06 Uhr
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Aktualisiert: 17.03.2020 um 12:06 Uhr
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Verwaiste Pausenplätze. Der Bundesrat hat wegen der Corona-Pandemie alle Schulen geschlossen.
Foto: keystone-sda.ch
Corine Turrini Flury

Der Bundesrat hat am Freitagnachmittag darüber informiert, dass ab Montag alle Schulen geschlossen bleiben. Das hat viele Familien mit schulpflichtigen Kindern vor neue Herausforderungen gestellt. Aber auch die Schulen und Lehrpersonen waren nicht darauf vorbereitet. «Diese Massnahme wurde vom Bundesrat zu spät bekannt gegeben, als dass die Lehrpersonen so kurzfristig über das Wochenende für die Schülerinnen und Schüler geeignetes Unterrichtsmaterial hätten zur Verfügung stellen können», kritisiert Philippe Wampfler (42). Der Aargauer unterrichtet an der Kantonsschule Enge in Zürich und ist Dozent für Digitale Bildung an verschiedenen Fachhochschulen.

Auch wenn sich die angeordnete Massnahme vom Bundesrat für ihn persönlich abgezeichnet hat, sei es den vielen Lehrkräften nicht möglich gewesen, neben dem regulären Unterricht letzte Woche zusätzlichen Schulstoff für ihre Klassen zusammenzustellen und so kurzfristig auf Online-Unterricht umzustellen.

Herausforderungen für Schulverantwortliche

Während Aargauer Schulkinder derzeit weder Unterricht noch Schulaufgaben haben und büffeln müssen, wird andernorts auf Hochtouren an alternativen Lern- und Unterrichtsmethoden gearbeitet, damit Schülerinnen und Schüler trotz der Corona-Krise lernen können und möglichst wenig Schulstoff verpassen. Diese unterschiedliche Handhabe macht die Situation der Schulverantwortlichen nicht einfacher.

Wampfler empfiehlt daher den Lehrkräften, sich in lokalen Chatgruppen zu organisieren und untereinander Lernmaterial und Tools zugänglich zu machen. Zudem rät er zur Vernetzung in den sozialen Medien. «Wichtig ist, dass es den Schülerinnen und Schüler beim Lernen zu Hause nicht langweilig wird.» Projektorientiertes Arbeiten sieht er als eine sinnvolle Möglichkeit für diese aussergewöhnliche Lernzeit.

Eltern können Schulplan erstellen

Auch Eltern können ihre Kinder sinnvoll zu Hause beschäftigen, wenn noch kein «Schulprogramm für zu Hause» angeboten wird und einen eigenen Schulplan der Familiensituation entsprechend entwickeln. «Es gibt diverse Online-Lernprogramme, Videos und Apps, zum Beispiel zum Erlernen einer Fremdsprache bis hin zum Fitness für zu Hause.»

Ratsam sei es, wenn Tagesstrukturen bestehen bleiben, wie morgens aufstehen, oder je nach Alter der Kinder eine vereinbarte Lernzeit und Mittagessen. Nicht alles muss am Computer gelernt werden. So sei zum Beispiel auch ein Buch lesen oder Tagebuch führen mit einem Lerneffekt verbunden. Als Projekt daheim könnte auch eine handwerkliche Arbeit in Angriff genommen werden, wie beispielsweise Stricken. Einkäufe für ältere Nachbarn könnten von Schulkindern erledigt werden.

Kinder können Selbständigkeit entwickeln

Eltern, die besorgt sind, dass ihre Kinder wichtigen Schulstoff verpassen, beruhigt Wampfler: Jetzt bleibe genug Zeit zu repetieren, zum Beispiel für die noch kommenden mündlichen Gymi-Prüfungen. «Alte Prüfungsaufgaben sind online verfügbar», sagt Wampfler.

Generell sollten Eltern jetzt nicht überreagieren und ängstlich sein. «Angst überträgt sich nur auf die Kinder.» Der Pädagoge und dreifache Familienvater sieht in der momentanen aussergewöhnlichen Schul- und Betreuungssituation für Kinder auch Chancen: «Sie können dadurch mehr Selbständigkeit entwickeln.»

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

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  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

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