Der Entscheid des Bundesrats hat manch eine Lehrerin, aber auch Eltern und Kinder überrumpelt: Praktisch von heute auf morgen hat die Regierung wegen der Corona-Pandemie die Schulen im ganzen Land geschlossen. Seit Montag ist während mindestens drei Wochen Präsenzunterricht verboten.
Die Beteiligten hatten gerade einmal zwei Tage Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen. Einige Schülerinnen und Schüler holten bereits am Samstag Schulmaterial für die nächsten Tage bei ihrer Lehrperson ab. Vereinzelt haben Lehrer sich und ihre Schüler auch schon vorher auf den Ausnahmezustand vorbereitet. Viele Schulen müssen sich aber erst noch neu organisieren. Je nach Kanton bedeutet der Shutdown erst mal ein paar Tage Ferien – zumindest für die Kinder.
Lehrer stellen um
Am Montag fanden in unzähligen Schulhäusern Krisensitzungen statt. Wie und in welchem Umfang man auf Heimunterricht setzt, hängt nicht nur vom Alter der Schülerinnen und Schüler ab, sondern auch davon, was technisch möglich und bereits etabliert ist. Nicht überall sind E-Learning-Plattformen gleich verbreitet. Und manche Schüler haben gar keine Laptops.
So hat der Kanton Solothurn den Eltern mitgeteilt, dass sie am Mittwoch weitere Informationen erhalten. Bis dahin gibt es beispielsweise für die Primarschülerinnen und -schüler in Olten kein Unterrichtsmaterial und auch kein offizielles Betreuungsangebot an den Schulen. Die Lehrpersonen haben sich aber organisiert, damit eine Betreuung sichergestellt wäre. Gebrauch vom Notfallangebot hat allerdings niemand gemacht. «Die Kommunikation mit den Eltern hat gut geklappt, es ist kein einziges Kind erschienen», sagt Gesamtschulleiter Thomas Küng zu BLICK.
Ansonsten haben die Oltner das gemacht, was die Schulen im ganzen Land derzeit machen: Einen Rahmen für den Fernunterricht abgesteckt, damit Lehrer und Eltern nicht im luftleeren Raum hängen. «Die Kinder sollen animierende Angebote und Ideen für ein sinnvolles Training und die Vertiefung von behandelten Unterrichtsinhalten erhalten», so Küng. Indem schulische Themen präsent blieben, solle ein Rückschritt verhindert werden. Auch einen zeitlichen Richtwert geben die Oltner mit: Von einer Stunde Aufwand pro Tag für Kindergärtler bis zu vier Stunden in der Sekundarstufe.
Nun sind die Lehrpersonen an der Reihe, entsprechende Wochenpläne oder Arbeitsaufträge für die Kinder auszuarbeiten. Im ganzen Kanton ist das Ziel, dass spätestens am nächsten Montag alle Kinder von daheim aus lernen können. Je nach Gemeinde wird schon früher Unterrichtsmaterial verschickt.
Aargauer Schüler haben sich zu früh gefreut
Auch in den meisten anderen Kantonen sind die Schulen gerade daran, ein Alternativprogramm auf die Beine zu stellen. Eine Ausnahme war bis Montag der Kanton Aargau: Hier hat die Regierung den Lehrern der Primar- und Oberstufe zuerst ausdrücklich verboten, den Kindern Hausaufgaben zu geben.
Doch die Schüler haben sich zu früh gefreut. Denn der Aragau macht eine Kehrtwende. Zwar gilt weiterhin keine Pflicht zum Fernunterricht, da zuerst das Betreuungsangebot sichergestellt werden soll. Neu gilt aber, dass die Schulen den Kindern «ab sofort bis zu den Frühlingsferien Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellen und auch Aufträge erteilen könne, sofern sie über die entsprechenden Möglichkeiten und Personalressourcen verfügen». Die Aufgaben und Aufträge sollten dem Üben und Festigen des bisherigen Schulstoffs dienen.
«Es wird eine Chaos-Phase geben»
Noch ist nicht überall klar, wie es mit dem Fernunterricht weitergeht. «Es wird eine Chaos-Phase geben», hatte Silvia Steiner (62), Präsidentin der kantonalen Erziehungsdirektoren, bereits am Freitag vorhergesehen. Sie sollte recht bekommen.
Doch das Durcheinander dürfte von kurzer Dauer sein. Die Schulen arbeiten mit Hochdruck daran, Lösungen zu finden – auch wenn diese am Ende sehr unterschiedlich ausfallen dürften.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:
- Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
- Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
- Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. - Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
- Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
- Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
- Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
- Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
- Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
- Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
- Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
- Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
- Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
-
Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.
-
Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.
-
Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.
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Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.
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Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.
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Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.
Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:
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Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.