Fast alle 60 Sekunden ein Einsatz: In der Schweiz rücken Ambulanzen jährlich fast 500’000 Mal aus, dazu kommen über 20’000 Einsätze von Rettungshelikoptern. Auf das ganze Jahr gerechnet ist das durchschnittlich ein Einsatz in gut einer Minute.
Ein Unfall, ein Sturz oder eine plötzliche Erkrankung kann jeden treffen. Doch wer eine Ambulanz oder einen Helikopter braucht, sollte wissen: Die Grundversicherung bezahlt nicht automatisch die ganze Rechnung. Ein erheblicher Teil der Kosten kann bei den Betroffenen bleiben.
Aus einer repräsentativen YouGov-Studie im Auftrag von SOS144 geht hervor, dass viele Schweizerinnen und Schweizer nicht wissen, welchen Teil der Rettungskosten die Grundversicherung übernimmt. Besonders beim Unterschied zwischen Ambulanz und Helikopter liegen zahlreiche Befragte falsch. 27 Prozent – also mehr als jeder Vierte – glauben, die Grundversicherung beteilige sich an Ambulanztransporten, nicht aber an Helikoptertransporten. Tatsächlich kann sie jedoch bei beiden einen Teil der Kosten übernehmen. Insgesamt beantworten nur 29 Prozent die Frage zur Kostenübernahme richtig.
«Das Ergebnis überrascht mich nicht», sagt Florian Obrist, Geschäftsleitungsmitglied der SOS144 AG. «Dass in den Köpfen so stark zwischen Ambulanz und Helikopter unterschieden wird, gibt trotzdem zu denken. Beim Versicherungsschutz sollte gelten: Eine Rettung ist eine Rettung. Entscheidend ist, dass die Kosten tatsächlich versichert sind, unabhängig davon, welches Rettungsmittel zum Einsatz kommt und welche Organisation hilft.»
Ob Ambulanz oder Rettungshelikopter: SOS144 versichert Rettungskosten ohne Kostenlimite, unabhängig von der ausführenden Organisation. Auch die medizinisch notwendige Rückführung ist unbegrenzt versichert. Such- und Bergungskosten sind bis 30’000 Franken pro Person gedeckt.
Der Schutz gilt bei Unfall und Krankheit, weltweit und auch in der Schweiz. Ohne Selbstbehalt bei SOS144.
Für 79 Franken (Einzelperson) oder 119 Franken (Paare und Familien) erhältlich. Kinder im gemeinsamen Haushalt sind ohne Altersbegrenzung mitversichert. Mehr Informationen unter www.sos144.ch oder telefonisch unter 0800 014 400.
Ob Ambulanz oder Rettungshelikopter: SOS144 versichert Rettungskosten ohne Kostenlimite, unabhängig von der ausführenden Organisation. Auch die medizinisch notwendige Rückführung ist unbegrenzt versichert. Such- und Bergungskosten sind bis 30’000 Franken pro Person gedeckt.
Der Schutz gilt bei Unfall und Krankheit, weltweit und auch in der Schweiz. Ohne Selbstbehalt bei SOS144.
Für 79 Franken (Einzelperson) oder 119 Franken (Paare und Familien) erhältlich. Kinder im gemeinsamen Haushalt sind ohne Altersbegrenzung mitversichert. Mehr Informationen unter www.sos144.ch oder telefonisch unter 0800 014 400.
«Es kommt immer wieder vor, dass Personen aus allen Wolken fallen, wenn sie die Rechnung des Rettungseinsatzes erhalten», sagt Obrist. Bei einem Notfall können sowohl eine Ambulanz als auch ein Rettungshelikopter zum Einsatz kommen. Dann entstehen Kosten für beide. Wer sich allein auf die Grundversicherung verlässt, muss damit rechnen, einen erheblichen Teil selbst zu bezahlen.
Bei medizinisch notwendigen Krankentransporten übernimmt die Grundversicherung die Hälfte der Kosten, höchstens jedoch 500 Franken pro Kalenderjahr. Bei Rettungen aus einer akuten Gefahr für Gesundheit und Leben in der Schweiz bezahlt sie ebenfalls die Hälfte, höchstens 5000 Franken pro Kalenderjahr. Was das bedeuten kann, zeigt ein Rechenbeispiel: Kostet ein medizinisch notwendiger Krankentransport wegen Krankheit 1500 Franken, bezahlt die Grundversicherung höchstens 500 Franken. Ohne zusätzliche Deckung bleiben mindestens 1000 Franken bei den Betroffenen.
Ein Ambulanzeinsatz kostet im Schnitt 1500 Franken, in ländlichen Gebieten können es sogar bis zu 2500 Franken sein. Ein Helikopterflug kostet schnell zwischen 3500 und 6000 Franken.
Rückführungen können existenzbedrohend sein
«Im Ausland muss bereits die Rettung vom Ort des Notfalls ins nächste geeignete Spital versichert sein, ob mit Ambulanz oder Rettungshelikopter. Entscheidend ist, dass neben der Organisation der Hilfe auch die Kostenübernahme gesichert ist. Wer nur die spätere Rückführung in die Schweiz absichert, kann schon bei der ersten Rettung auf einer hohen Rechnung sitzen bleiben. Denn Rettungskosten können im Ausland deutlich höher ausfallen als in der Schweiz.»
Mit der Rettung ins Spital vor Ort ist ein Notfall im Ausland nicht immer abgeschlossen. Nach einem schweren Unfall oder einer Erkrankung kann eine medizinisch betreute Rückführung in die Schweiz nötig werden. Dafür reicht ein gewöhnliches Flugticket unter Umständen nicht: Es braucht medizinische Begleitung oder einen Ambulanzjet. Je nach Entfernung und medizinischem Aufwand können die Kosten 100’000 Franken oder mehr erreichen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz kann daraus eine erhebliche finanzielle Belastung werden.
Teure Fehleinschätzung
Die Grundversicherung der Krankenkasse (KVG) bezahlt an eine Rückführung in die Schweiz keinen Rappen. Und auch Berufstätige, die über ihren Arbeitgeber unfallversichert sind, sind bei einem Unfall im Ausland nicht automatisch vollständig abgesichert. Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) übernimmt Rettungs- und Rücktransportkosten nur innerhalb der geltenden Grenzen. Ein medizinisch notwendiger Rückflug im Ambulanzjet kann deutlich teurer werden. Ohne ausreichende zusätzliche Deckung müssen Betroffene die Differenz selbst bezahlen. Die Annahme, man sei vollumfänglich über den Arbeitgeber versichert, kann deshalb eine teure Fehleinschätzung sein.
SOS144 versichert beides: die Rettung vom Ort des Notfalls ins nächste geeignete Spital und die medizinisch notwendige Rückführung in die Schweiz. Der Schutz gilt bei Unfall und Krankheit, in der Schweiz und weltweit. Die Kosten für Rettung und Rückführung sind ohne Kostenlimite versichert, unabhängig vom Rettungsmittel und von der ausführenden Organisation. Such- und Bergungskosten sind bis 30’000 Franken pro Person gedeckt. Die Rückführung wird über die zuständige Alarmzentrale organisiert.
Wenn die Ferien plötzlich teuer werden
Kurz vor der Abreise wird der eigene Hund schwer krank. Oder die Fluggesellschaft geht Konkurs. Für solche versicherten Ereignisse bietet das neue SOS144 Max zusätzliche Leistungen. Es erweitert das bestehende Reisepaket für Menschen, die mehr Schutz wünschen, auch durch höhere Deckungssummen für Reiseabsagen und medizinische Behandlungen im Ausland.
Hohe Behandlungskosten, eine annullierte Reise oder unerwartete Ereignisse unterwegs können schnell teuer werden. SOS 144 Max erweitert deinen Schutz mit höheren Deckungssummen und zusätzlichen Leistungen für besondere Situationen. Das ist im Paket dabei:
- Medizinische Behandlungskosten im Ausland bis 250'000 Franken pro Person
Annullierungskosten bis 15'000 Franken für Einzelpersonen beziehungsweise 25'000 Franken für Paare und Familien
- Reiserechtsschutz & zusätzliche Reiseleistungen
Trekkingschutz bis zu einer maximalen Schlafhöhe von 7000 Metern; bei Bergnot ohne Verletzung oder Erkrankung bis 500 Franken pro Person und Ereignis
Für 219 Franken (Einzelperson) oder 339 Franken (Paare und Familien) erhältlich. Mehr Informationen unter www.sos144.ch oder telefonisch unter 0800 014 400.
Hohe Behandlungskosten, eine annullierte Reise oder unerwartete Ereignisse unterwegs können schnell teuer werden. SOS 144 Max erweitert deinen Schutz mit höheren Deckungssummen und zusätzlichen Leistungen für besondere Situationen. Das ist im Paket dabei:
- Medizinische Behandlungskosten im Ausland bis 250'000 Franken pro Person
Annullierungskosten bis 15'000 Franken für Einzelpersonen beziehungsweise 25'000 Franken für Paare und Familien
- Reiserechtsschutz & zusätzliche Reiseleistungen
Trekkingschutz bis zu einer maximalen Schlafhöhe von 7000 Metern; bei Bergnot ohne Verletzung oder Erkrankung bis 500 Franken pro Person und Ereignis
Für 219 Franken (Einzelperson) oder 339 Franken (Paare und Familien) erhältlich. Mehr Informationen unter www.sos144.ch oder telefonisch unter 0800 014 400.
Auch wer sich auf einer Trekkingtour verirrt oder versteigt, kann unverletzt Hilfe brauchen. Max beteiligt sich bei Bergnot ohne Verletzung oder Erkrankung mit bis zu 500 Franken pro Person und Ereignis. «Der Beitrag bleibt bewusst begrenzt, die Eigenverantwortung ist wichtig», sagt Obrist. Der erweiterte Trekkingschutz gilt bis zu einer maximalen Schlafhöhe von 7000 Metern.
Und wenn Familie oder Freunde aus dem Ausland zu Besuch kommen? Ein gemeinsamer Skitag oder eine Wanderung kann mit einem Sturz enden. Ob die Versicherung im Heimatland die Rettungskosten übernimmt, sollte vor der Anreise geklärt sein. Für Gäste und Reisende ohne Wohnsitz in der Schweiz gibt es neu SOS144 Go. Es bietet Rettungsschutz mit Ambulanz und Rettungshelikopter für Aufenthalte von bis zu 31 Tagen, ohne Jahresvertrag. Das gilt beim Familienbesuch ebenso wie für Ferien zum Skifahren oder Wandern.
Dieser Beitrag wurde vom Ringier Brand Studio im Auftrag eines Kunden erstellt. Die Inhalte sind redaktionell aufbereitet und entsprechen den Qualitätsanforderungen von Ringier.
Kontakt: E-Mail an Brand Studio
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