Verbot von Knallkörpern
Es soll eine Böller-Bewilligung geben – aber nicht für alle

Die Nationalratskommission diskutiert neue Regeln für Feuerwerkskörper. Zur Debatte steht eine Bewilligungspflicht für Böller.
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Die zuständige Nationalratskommission will die Verwendung von Knallkörpern mit einer Bewilligungspflicht und einem teilweisen Verbot einschränken. (Themenbild)
Foto: URS FLUEELER

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Bewilligungspflicht für lärmerzeugende Feuerwerkskörper wird diskutiert
  • Verbot von Knallkörpern ohne visuelle Effekte in Erwägung gezogen
  • Kommission stimmte mit 16 zu 8 Stimmen für moderate Anwendung
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Wer bestimmte Böller anzünden will, soll dafür künftig eine Bewilligung einholen müssen. Die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission will die neuen Regeln jedoch nicht allzu restriktiv umsetzen.

Mit 16 zu 8 Stimmen hat sich die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Nationalrats für eine Anwendung mit Augenmass ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Diese Lösung sieht vor, die Ausweispflicht auf besonders lärmerzeugende Feuerwerkskörper auszuweiten und Feuerwerkskörper, die ausschliesslich zur Knallerzeugung bestimmt sind, zu verbieten.

Die Kommissionsminderheit plädiert für eine schärfere Variante. Demnach soll das Abbrennen von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern an privaten Anlässen sowie von Knallkörpern ohne visuelle Effekte verboten und die Ausweispflicht für Feuerwerkskörper erheblich ausgeweitet werden. 

Die Kommission schickt nun beide Varianten in eine verkürzte Vernehmlassung, wie es hiess.

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