Darum gehts
- Birsfelden setzt Überwachungskameras gegen Schleichverkehr ein. Autofahrer müssen bei Verstoss 100 Franken zahlen
- Kritiker zweifeln an der Zulässigkeit und warnen vor rechtlichen Konsequenzen
- Gemeindeversammlung bewilligt Kredit von knapp 500'000 Franken für das Projekt
Birsfelden greift zu drastischen Massnahmen gegen Schleichverkehr: Die Baselbieter Gemeinde setzt als Erste in der Schweiz auf Überwachungskameras, um Durchfahrten zu kontrollieren. Ab Juli 2025 werden Autofahrer, die sich weniger als 15 Minuten im Ort aufhalten, mit satten 100 Franken zur Kasse gebeten. Das berichtet die «Basler Zeitung».
Die Gemeinde kämpft seit Jahren mit verstopften Strassen. Bisherige Versuche, den Verkehr einzudämmen, brachten wenig Erfolg und kosteten viel Geld. Jetzt sollen Kameras die Kennzeichen erfassen und die Aufenthaltsdauer überprüfen.
«Man hatte den Mut nicht»
Doch nicht alle sind von der neuen Methode begeistert. Birgit Kron von der Basler Sektion des Touring-Clubs kritisiert scharf: «Birsfelden selbst hat den Rheintunnel, der die Gemeinde stark vom Ausweichverkehr entlastet hätte, versenkt», sagt sie zur «Basler Zeitung». «Man hatte den Mut für das grosse Projekt nicht, macht jetzt aber Kasse mit jenen, die eine Umfahrung suchen? Das geht nicht auf.»
Auch Daniel Seiler vom ACS beider Basel sieht die Massnahme kritisch: «Für Autofahrer ist das System aber weniger erfreulich: Dieses System macht es einfacher, Bussen zu stellen».
Grünes Licht vonseiten der Gemeinde
Die zuständige Gemeinderätin Désirée Jaun (SP) verteidigt das Projekt. Sie betont, dass das System flexibel sei und Ausnahmen möglich seien. «Wir starten zum Beispiel mit einer Mindestaufenthaltsdauer von 15 Minuten, wenn wir aber sehen, dass es in der Praxis nicht aufgeht, prüfen wir das nochmals.»
Die Gemeindeversammlung hat bereits grünes Licht gegeben und einen Kredit von knapp 500'000 Franken bewilligt. Nur Anwohner, lokale Firmen und bestimmte Fahrzeuge wie Busse und Taxis dürfen die Quartierstrassen noch uneingeschränkt nutzen.
Kritik an der Zulässigkeit
Ob das System rechtlich Bestand hat, ist umstritten. Der kantonale Datenschutz hat zwar keine Einwände, doch Kritiker zweifeln an der Zulässigkeit. Kron warnt: «Ich bin gespannt, was passieren würde, wenn jemand damit vors Bundesgericht geht.»
Die Kontrollen sollen zunächst nur in Fahrtrichtung Basel erfolgen. Ein Gemeindepolizist soll die Verstösse vor dem Versand der Bussen noch einmal prüfen.