Darum gehts
- Deutsches Paar klagt gegen Google wegen gestohlener intimer Fotos
- Opfer mussten Job und Wohnort wechseln, Personalausweis wurde geleakt
- Über 2000 Links wurden bei Google gemeldet, Löschung war unzuverlässig
Ein junges Paar aus Deutschland geht gerichtlich gegen Google vor. Grund sind gestohlene intime Fotos und Videos, die bis heute über die Suchmaschine zu finden sind. Die Klage wurde beim Landgericht München eingereicht und stützt sich auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auf das «Recht auf Vergessenwerden».
Laura und Stephan P.* hatten im Sommer 2023 durch eine Google-Suche entdeckt, dass Kriminelle Hunderte privater Aufnahmen von ihnen ins Netz gestellt hatten. Darunter Bilder in Unterwäsche und beim Sex. «Diese Fotos zu sehen, gegen meinen Willen und zusammen mit meinem Namen im Internet – das fühlt sich fast an wie eine Vergewaltigung», sagte Laura P. dem «Spiegel». Ihr Personalausweis war ebenfalls geleakt worden, Fremde kontaktierten sie, sie musste Job und Wohnort wechseln.
Über 2000 Links gemeldet
Die Aufnahmen tauchten immer wieder auf einschlägigen Plattformen auf. Besonders schmerzhaft: Über Googles Bildersuche waren sie leicht auffindbar. Zwar hatte die Opferorganisation Hateaid im Auftrag des Paars mehr als 2000 Links bei Google gemeldet, doch die Löschungen erfolgten laut Unterlagen nicht immer zuverlässig. «Es kann nicht sein, dass Betroffene die gleichen Aufnahmen immer und immer wieder bei Google melden müssen», sagt Hateaid-Chefin Josephine Ballon dem Magazin.
Die Kläger verlangen nämlich nicht nur die Entfernung einzelner Links, sondern ein dauerhaftes Auslisten sogenannter kerngleicher Inhalte, also auch leicht veränderter Versionen der gleichen Bilder. Google erklärte, man habe die betroffenen Aufnahmen inzwischen entfernt und zusätzliche Massnahmen ergriffen. Eine aktuelle Prüfung von Hateaid zeigt jedoch: Teile des Materials sind weiterhin auffindbar.
«Entfernung eine Herausforderung»
Juristisch geht es nun um die Frage, wie weitreichend Googles Pflichten beim «Recht auf Vergessenwerden» sind. Hateaid fordert strengere Gesetze gegen die Verbreitung intimer Bilder und ein Verbot von Geschäftsmodellen, die auf solche Inhalte setzen. Google betont, man habe bereits seit 2024 zusätzliche Schutzmassnahmen eingeführt und verstehe, wie belastend die Situation für Betroffene sei. Das Entfernen solcher Inhalte aus den Suchergebnissen bleibe zwar eine Herausforderung – habe für den Konzern aber höchste Priorität.
*Name geändert