Darum gehts
- Frau parkierte 3 Minuten vor Bäckerei, erhielt Busse von 460 Franken
- Parkplätze sind Eigentum des Nachbarn, Verbotsschilder klar erkennbar
- Leser gespalten: Einige fordern Kulanz, andere befürworten strenge Regeln
Sarah Calenda (29) kann es nicht glauben, als sie an einem Sonntag aus der örtlichen Bäckerei in Würenlos AG herauskommt. Nur drei Minuten hat sie auf dem Parkplatz vor dem öffentlichen Geschäft parkiert. Neben zwei Gipfeli hat sie nach dem Einkauf eine saftige Busse in der Hand. Wie man auf zwei Verbotstafeln erkennen kann, ist das Abstellen von Fahrzeugen auf diesen Parkplätzen richterlich verboten.
Die Plätze sind Eigentum des Nachbarn, Daniel Meier. Er hat das Parkverbot beantragt, weil dort Kunden der Bäckerei und des benachbarten Optikers laufend ihre Autos abstellen. Calendas Antrag auf Kulanz trifft bei Eigentümer und Staatsanwaltschaft auf taube Ohren, trotz der kurzen Aufenthaltszeit. «Wenn alle Fahrzeuglenker so argumentieren, ist der Platz faktisch dauerhaft belegt», argumentiert Meier. Zusammen mit der Busse, der Umtriebsentschädigung und der Strafbefehlsgebühr muss Calenda 460 Franken hinblättern. Bei unserer Leserschaft sorgt der Fall für Diskussionen.
«Parkverbot ist und bleibt Parkverbot!»
Sehr viele Leserinnen und Leser finden die Busse gerechtfertigt. Unter ihnen ist auch Peter Goetsch: «Ich finde das völlig korrekt. Man parkiert nicht auf einem Parkplatz, der mit einem ersichtlichen Parkverbot belegt ist. Auch wenn es nur drei Minuten sind.» Bruno Lehmann stimmt zu: «Wer ein Verbot ignoriert, muss auch die Konsequenzen tragen. Regeln gelten für alle.» Auch Hugo Schmid bleibt hart: «Parkverbot ist und bleibt Parkverbot!»
Rolf Geiser argumentiert ähnlich wie der Eigentümer: «Wie bereits erwähnt, wenn pro Tag hundert Leute so denken und handeln, sind die Parkplätze grösstenteils widerrechtlich belegt. Aus drei Minuten wird der ganze Tag.»
Beat Liechti ist wütend: «Viele haben das Gefühl, die Regeln gelten für sie nicht.» René Grisoni kritisiert: «Wegen solcher Leute müssen andere ihre Rechte richterlich durchsetzen. Es geht nicht um drei Minuten, es geht um den Respekt gegenüber anderen Menschen.» Mirco Peter hebt hervor: «Es ist und bleibt kein öffentlicher Parkplatz. Ich darf ja auch nicht mal eben in den Garten von Frau Calenda, um mich fünf Minuten zu sonnen.»
«Das ist staatlich erlaubter Diebstahl!»
Anderen Kommentarschreibern stösst vor allem die Höhe der Busse sauer auf. Hans Mueller kann es nicht glauben: «Die Staatsanwaltschaft und der Besitzer haben kein Mass. Falsch parkiert oder nicht, der Betrag steht doch in keinem Verhältnis. Das ist staatlich erlaubter Diebstahl!» Marcel Peyer bläst ins selbe Horn: «Das klingt für mich nach einer Abzockgebühr. Das ist Gaunerei, nichts weiter.»
Claudia Huser zeigt Verständnis für den Eigentümer. Nichtsdestotrotz: «Montag bis Samstag verstehe ich, dass er keine Leute auf seinem Parkplatz haben will. Aber am Sonntag sehe ich das Problem nicht.» Auch Alberto Ramirez ist der Ansicht: «An Sonn- und Feiertagen sollte sowas mit etwas mehr Kulanz behandelt werden.» Für René Frei ist klar: «Die 80 Franken wären ja noch in Ordnung. Der Rest ist übertrieben, vor allem am Wochenende.»