Verkehrsratgeber L-Profis
Was gilt, wenn die Verkehrsampel ausser Betrieb ist?

L-Profis ist eine Informationskampagne des nationalen Dachverbands der Fahrlehrerorganisationen L-Drive Schweiz. Für Blick beantworten die Verkehrsprofis Leserfragen – für eine bessere Fahrausbildung und mehr Verkehrssicherheit.
Publiziert: 15.07.2025 um 15:54 Uhr
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Oft werden nachts oder am Wochenende Lichtsignalanlagen auf Kreuzungen ausser Betrieb genommen. Angezeigt wird dies durch das mittig gelb blinkende Licht.
Foto: Christian Lanz
L-Drive-ExpertInnen-Team

An vielen Orten werden nachts und an Wochenenden an grossen Kreuzungen die Verkehrsampeln teilweise abgestellt. Kürzlich hatte ich fast einen Unfall, weil ein von links kommendes Auto einfach zugefahren ist. Deshalb meine Frage: Welche Regeln gelten an Kreuzungen, wenn die Lichtsignalanlage ausser Betrieb ist?
H. Gsteiger, Emmen LU 

Nicht nur nachts oder am Wochenende sind Lichtsignalanlagen teilweise ausser Betrieb. Ein Stromausfall oder eine technische Störung können ebenfalls dazu führen, dass an einer viel befahrenen Verzweigung die Lichtsignalanlagen nicht mehr funktionieren. In solchen Situationen stellt sich die Frage, wie sich Fahrzeuglenkende korrekt verhalten müssen, um Unfälle zu vermeiden und den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten.

Es gelten normale Vortrittsregeln

Grundsätzlich gelten in einem solchen Fall die normalen Vortrittsregeln. Dazu steht im Strassenverkehrsgesetz (Art. 36, Abs. 2 SVG): «Auf Strassenverzweigungen hat das von rechts kommende Fahrzeug Vortritt. Fahrzeuge auf gekennzeichneten Hauptstrassen haben Vortritt, auch wenn sie von links kommen. Vorbehalten bleibt die Regelung durch Signale oder durch die Polizei.»

In der Praxis bedeutet dies: Sofern keine Vortrittsignale wie «Stop» oder «Kein Vortritt» vorhanden sind, hat ein von rechts kommendes Fahrzeug Vortritt. Dies kann insbesondere an komplexen Verzweigungen zu Unsicherheiten führen. Deshalb ist dort eine aufmerksame, defensive und vorausschauende Fahrweise äusserst wichtig.

Im Weiteren gilt, dass die Signale «Stop» oder «Kein Vortritt» nur zu beachten sind, wenn der Verkehr tatsächlich nicht durch Lichtsignale geregelt wird. Das bedeutet, dass diese Schilder erst in Kraft treten, wenn die Lichtsignalanlage ausfällt oder das mittlere gelbe Licht blinkend anzeigt, dass die Lichtsignalanlage ausser Betrieb ist. Wer in dieser Situation ein «Stop»-Schild missachtet, macht sich strafbar.

Tipps für sicheres Verhalten

Näherst du dich einer Kreuzung mit ausgeschalteter Verkehrsampel, dann reduziere dein Tempo. Beobachte den Verkehr aus allen Richtungen und versuche Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmenden herzustellen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Denk dran: Fahrzeuge auf gekennzeichneten Hauptstrassen haben Vortritt – auch wenn sie von links kommen. Achte daher besonders auf die entsprechende Signalisation. Auch wenn die Ampel auf einer Kreuzung ausgefallen ist, solltest du nicht eigenmächtig handeln oder gar andere Verkehrsteilnehmer durch aggressive Fahrweise unter Druck setzen. Wichtig: Sollte die Polizei oder ein Verkehrsdienst den Verkehr auf einer Kreuzung mit ausgefallener Lichtsignalanlage regeln, dann haben deren Anweisungen immer Vorrang.

Hast auch du eine Frage zu den Verkehrsregeln?

Dann richte diese direkt an Lprofis@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne ans Expertenteam von L-drive Schweiz, dem nationalen Dachverband der Fahrlehrerorganisationen, weiter.

Dann richte diese direkt an Lprofis@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne ans Expertenteam von L-drive Schweiz, dem nationalen Dachverband der Fahrlehrerorganisationen, weiter.

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