Jetzt beginnt die Töff-Saison. Und häufig sind die Motorradfahrenden in Gruppen unterwegs. Als Autofahrerin nervt mich jedoch, wenn die Töffler nebeneinander fahren. Ist es Töfffahrenden auf unseren Strassen tatsächlich erlaubt, nebeneinander zu fahren?
M. Petersen, Vogelsang AG
Die Schweizer Gesetzgebung war bei dieser Frage bislang etwas diffus. So heisst es im Strassenverkehrsgesetz, dass Fahrzeugkolonnen in gleicher Richtung auf breiten Strassen ohne Fahrstreifen prinzipiell nebeneinander fahren dürfen, sofern sie den Verkehr nicht gefährden und/oder behindern. Und für Töfffahrende schreibt das Strassenverkehrsgesetz vor, dass sie nicht nebeneinander fahren dürfen, «soweit es nicht beim Fahren innerhalb einer Kolonne von Motorwagen geboten erscheint» (Art. 47 Abs. 1 SVG).
Diese Bestimmungen in der Verkehrsregelverordnung waren – zugegeben – widersprüchlich. Sie wurden deshalb für Motorräder präzisiert. Jetzt gilt für Töfffahrende der unmissverständliche Grundsatz: kein Nebeneinanderfahren! Motorradlenkende dürfen weder nebeneinander noch neben Velos und E-Bikes oder Motorfahrrädern («Töfflis») fahren. Diese Regelung ist jetzt klar und eindeutig. Und deshalb müssen Motorradfahrende stets hintereinanderfahren, um die Sicherheit für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmende zu gewährleisten.
Alternative: Versetztes Fahren
Während das Nebeneinanderfahren für Töffs also nicht erlaubt ist, gibt es dennoch die legale Möglichkeit des versetzten Fahrens. Dabei fahren die Motorradfahrenden nicht nebeneinander und auch nicht direkt hintereinander, sondern leicht versetzt. Dies bietet ihnen drei wesentliche Vorteile: Verbesserte Sichtbarkeit, mehr Reaktionszeit und erhöhte Sicherheit. Beim versetzten Nebeneinanderfahren haben die Töfffahrer eine bessere Sicht auf den Verkehr vor ihnen, da sie nicht direkt hinter dem Vordermann fahren. Der versetzte Abstand erlaubt im Notfall eine längere Reaktionszeit und bietet mehr Platz für Ausweichmanöver. Und durch die versetzte Formation wird der Sicherheitsabstand gewahrt, wie dieser im Strassenverkehrsgesetz gefordert wird. Dort steht, dass Fahrzeugführende beim Hintereinanderfahren einen ausreichenden Abstand einhalten müssen, um bei plötzlichem Bremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs rechtzeitig anhalten zu können.
Dann richte diese direkt an Lprofis@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne ans Expertenteam von L-drive Schweiz, dem nationalen Dachverband der Fahrlehrerorganisationen, weiter.
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