Obwohl er Ladesäule blockiert
Parksünder siegt vor Hamburger Gericht

Ein Autofahrer in Hamburg parkte seinen Verbrenner an einer defekten E-Ladesäule und wurde abgeschleppt. Er ging gerichtlich gegen die Busse vor – und erhielt überraschenderweise recht, wie «Auto Bild» berichtet.
Publiziert: 06.06.2025 um 14:55 Uhr
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Aktualisiert: 06.06.2025 um 21:38 Uhr
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Die Parkplatzsuche in Grossstädten wie Hamburg kann für Autofahrende ganz schön mühsam sein.
Foto: Getty Images/Westend61
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Juan ThomasRedaktor Auto & Mobilität

Die Parkplatzsuche ist für jeden Autofahrer mühsam – und je nach Stadt und Verkehr kann sie auch eine Weile dauern. Da haben Besitzerinnen und Besitzer von Elektroautos oft einen kleinen Vorteil, weil in Städten häufig spezielle Elektro-Ladesäulen-Parkplätze zur Verfügung stehen, die ausschliesslich E-Autos vorbehalten sind. Wer das missachtet, kann das Portemonnaie schon mal zur Hand nehmen.

Ein Autofahrer aus der Hafenstadt Hamburg (D) sah das jedoch anders, wie das deutsche Fachblatt «Auto Bild» kürzlich berichtete. Denn genau wie in der Schweiz sind auch in Deutschland die mit einem Schild und einem markierten Parkfeld mit Ladestation ausschliesslich für Stromer reserviert. Doch das schien den Hamburger nicht zu kümmern. Er stellte seinen Benziner dennoch auf einen für E-Fahrzeuge reservierten Parkplatz mit Ladestation ab. Als er wenig später wieder zu seinem Fahrzeug zurückkehren wollte, war dieses bereits abgeschleppt. Und es folgte eine happige Busse für 472,10 Euro.

Überraschender Richterspruch

Ein teurer Spass also, gegen den der Falschparker prompt Widerspruch einlegte. Seine Begründung: Die Ladesäule sei defekt und schon länger ausser Betrieb gewesen. Und wo man nicht laden kann, haben Elektroautos auch keine ausschliessliche Parkberechtigung.

Nach langem Hin und Her mit der Verwaltungsbehörde landete der Fall schliesslich vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Und das Gericht kam zum überraschenden Urteil, dass der Parksünder tatsächlich im Recht sei. Zwar bleibe das Parkverbot auf Elektro-Ladesäulen-Parkplätzen für Verbrenner immer noch bestehen – doch das Abschleppen war rechtswidrig, weil kein Elektroauto aufgrund des Falschparkers am Laden gehindert wurde.

Und so wurde der kampfeslustige Falschparker schlussendlich belohnt, denn mit diesem Rechtsspruch musste die Stadt Hamburg ihm das Strafgeld von 472,10 Euro zurückerstatten.

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