Kuriose Vorschriften
Andere Länder, andere Verkehrssitten

Andere Länder, andere Verkehrssitten
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Von Rafael Künzle
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In Bosnien dürfen Junglenker bis 23 Jahre nachts nicht Auto fahren.
Foto: RMS

Nächste Woche beginnen in vielen Schweizer Kantonen die Frühlingsferien. Damit die Reise mit dem Auto ins Ausland nicht zum Albtraum wird, sollte man die jeweiligen Verkehrsvorschriften kennen. Denn diese sind teilweise ziemlich kurios. So wird in Kroatien handwerkliches Geschick der Autofahrer vorausgesetzt – das Mitführen einer Ersatzglühbirne ist für alle obligatorisch. In Bosnien müssen Neulenker, die jünger als 23-jährig sind und den Führerschein weniger als ein Jahr besitzen, zwischen 23 Uhr und 5 Uhr auf ihr Gefährt verzichten. Da bekommt die Redewendung «jemanden im Ausgang abschleppen» eine ganz neue Bedeutung.

Bei unseren östlichen Nachbarn ersetzen die Adleraugen der Gesetzeshüter selbst Tempomessgeräte. Laut Gesetz dürfen die österreichischen Freunde und Helfer Tempoüberschreitungen bis 30 km/h mit blossem Auge erkennen. Wer in Dänemark losfahren will, muss erst einen Kontrollblick unters Auto werfen, sonst droht eine empfindliche Busse.

Etwas lockerer nehmen es dagegen die Briten: Wer auf Englands Strassen mal dringend muss, darf das laut Gesetz am Hinterreifen seines Autos erledigen – allerdings nur dann, wenn die rechte Hand dabei das Fahrzeug berührt... das eigene, wohlbemerkt.

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