Darum gehts
- Trump verhängt neuen 10-Prozent-Zoll nach Supreme-Court-Urteil in den USA
- Mehrere alte Gesetze erlauben Trump das Verhängen von Zöllen
- US-Schuldenberg erreicht gigantische 38,7 Billionen Dollar im Jahr 2026
Unmittelbar nach dem Urteil des Supreme Court schockte US-Präsident Donald Trump (79) die Welt mit einem neuen 10-Prozent-Zoll. Er berief sich dabei auf ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974. Der globale Zollsatz werde «fast sofort in Kraft treten», schrieb Trump auf seiner Plattform Truth Social. Der Zollsatz gilt ab Dienstag vorerst für 150 Tage und muss danach vom Kongress bestätigt werden.
Es ist also offensichtlich: Auch wenn das Oberste Gericht die bisherigen Zölle für illegal erklärt hat, wird sich Trump nicht von seiner aggressiven Handelspolitik abwenden. Vizepräsident JD Vance (41) kritisierte am Freitag (Ortszeit), dass das Urteil es «schwerer für den Präsidenten macht, die amerikanische Wirtschaft zu schützen».
Dennoch bleiben Trump einige Optionen, um doch noch Zölle gegen die Handelspartner der USA zu verhängen, wie der Sender CNN berichtet.
So kann Trump noch Zölle verhängen:
Artikel 122 des Handelsgesetzes von 1974: Dieses Gesetz erlaubt es einem Präsidenten, für maximal 150 Tage einen Zoll von bis zu 15 Prozent zu erheben, um «grosse und schwerwiegende Zahlungsbilanzdefizite der Vereinigten Staaten» zu bekämpfen. Auf dieses Gesetz beruft sich Trump mit seinem neuen weltweiten Zoll.
Artikel 232 des Trade Expansion Act von 1962: Dieser gibt dem Präsidenten die Befugnis, aus Gründen der nationalen Sicherheit höhere Zölle zu erheben. Er kann nur für bestimmte Sektoren angewendet werden und erfordert vorher eine Untersuchung durch das Handelsministerium.
Artikel 301 des Handelsgesetzes von 1974: Damit kann der US-Handelsbeauftragte Länder untersuchen, die möglicherweise Handelsabkommen anderer Nationen verletzen und so US-Unternehmen «belasten oder einschränken».
Artikel 338 des Zollgesetzes von 1930: Dieser ist die «Handels-Bazooka» der USA. Das Gesetz erlaubt es dem Präsidenten, Zölle von bis zu 50 Prozent gegen Länder zu erheben, wenn diese diskriminierende Handelspraktiken gegen die USA anwenden. Der Artikel wurde noch nie angewandt.
Auch die Schweiz ist nicht aus dem Schneider
Damit ist klar: Mit dem Urteil sind die Schweiz und andere Handelspartner, die von Trump abgestraft wurden, noch nicht aus dem Schneider. Viel eher wird der US-Präsident nun nachdoppeln, indem er sich auf teils obskure Gesetze beruft.
In Kraft bleiben zudem die Zölle gegen verschiedene Industrien. Diese fallen nicht in den Bereich des Urteils. Betroffen sind davon Beispielsweise die Autobauer, Stahlproduzenten und Chiphersteller.
Auch von einer Rückzahlung des Geldes aus den zu Unrecht eingenommenen Zöllen war im Urteil keine Rede. Darüber werden ebenfalls die Gerichte urteilen müssen. Ohnehin ist eine Rückzahlung in Anbetracht des Schuldenbergs von 38,7 Billionen Dollar schwer vorstellbar.