Darum gehts
- Israel diskutiert über Einführung der Todesstrafe für Terroristen
- Gesetzentwurf betrifft nur arabische Täter, nicht jüdische Terroristen
- Letzte Hinrichtung in Israel war 1962 für NS-Verbrechen
Soll Israel Terroristen künftig mit dem Tod bestrafen? Mit dieser Frage befasst sich aktuell die Knesset in Jerusalem. In einer ersten Abstimmung wurde der umstrittene Gesetzesentwurf im Parlament angenommen.
Um das Vorhaben tatsächlich umzusetzen, braucht es noch zwei weitere Parlamentsdebatten. Dem Gesetzentwurf nach soll die Todesstrafe für Personen gelten, die Israelis «aus rassistischen Motiven» und «mit dem Ziel, dem Staat Israel und der Wiedergeburt des jüdischen Volkes in seinem Land zu schaden» töten, berichtete die «Times of Israel».
Jüdische Terroristen faktisch ausgenommen
Die Regierung von Premier Benjamin Netanyahu (76) unterstützt den Gesetzentwurf. Kritiker bemängeln aber, dass die Regelung faktisch nur für arabische Täter gelten würde, die Juden ermorden, nicht jedoch für jüdische Terroristen.
Zuletzt hatte es etwa Anfang 2023, also vor dem Beginn des Gaza-Kriegs, im Parlament den Versuch gegeben, die Todesstrafe einzuführen. Netanyahu sieht sein Land weiterhin von allen Seiten bedroht.
Letzte Hinrichtung im Jahr 1962
Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft. Das israelische Gesetz ermöglichte zwar weiter die Verhängung der Todesstrafe in bestimmten Fällen, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten.
Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann (1906-1962) war das letzte Mal, dass eine von einem ordentlichen Gericht in Israel ausgesprochene Todesstrafe vollstreckt wurde.