Die Abstimmung im EU-Parlament zur neuen Rückführungsverordnung ist durch. Die Mehrheit stimmte für die neue Reform, die die Errichtung von Abschiebezentren («Return Hubs») ausserhalb der EU umfasst.
Die Zentren sollen in Drittländern (z. B. Nordafrika oder Balkanstaaten) mittels bilateraler Abkommen entstehen und abgelehnte Asylbewerber vor der Abschiebung festhalten.
Keine Bindung zum Abschiebeland
Eines der grössten Probleme bei Rückschaffungen ist, dass Herkunftsländer ihre Leute gar nicht aufnehmen wollen oder die Herkunft wegen fehlender Papiere nicht geklärt werden kann. Aus diesem Grund will die EU die Grundlage dafür schaffen, dass Flüchtlinge auch in Drittstaaten abgeschoben werden können, in denen sie keine familiäre, kulturelle oder sonstige Bindung haben. Minderjährige sind von der Änderung ausgenommen.
Ziel dieser Reform ist die Beschleunigung von Rückführungen durch EU-weit geltende Abschiebebescheide, längere Haftfristen bei Fluchtrisiko und bessere Kooperation mit Herkunftsländern. Zwingend für die Umsetzung ist jedoch ein bilaterales oder ein EU-Abkommen mit der betroffenen Regierung.
Amnesty sieht «menschlichen Rückschritt»
Die Abstimmung am Donnerstag im EU-Parlament macht den Vorschlag rechtlich bindend und eröffnet den Ländern wie Deutschland, Österreich oder den Niederlanden die Umsetzung. Kritische Stimmen bezeichnen das Projekt als «menschlicher Rückschritt».
«Der vorliegende Entwurf ist ein Rechtsrahmen für Menschenrechtsverletzungen», schreibt zum Beispiel Amnesty International. «Die geplanten Abschiebezentren führen vorhersehbar zu willkürlicher Inhaftierung, zu menschenrechtswidrigen Zurückweisungen und zur Verweigerung grundlegender Verfahrensrechte», heisst es auf der Seite weiter. Erste Hubs könnten 2027 starten.