Grausame Tat nahe Schweizer Grenze
Rentnerin übergiesst Ex-Mann mit Benzin und zündet ihn an

Das Landgericht Konstanz hatte eine Frau aus dem Bodenseeraum zu elf Jahren Haft verurteilt. Sie soll ihren Mann auf brutale Weise umgebracht haben. Jetzt wird der Fall neu aufgerollt.
Publiziert: 31.01.2023 um 17:23 Uhr
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Die Angeklagte beim ersten Prozess 2020 vor dem Landgericht Konstanz.
Foto: picture alliance/dpa

Brutaler geht es kaum: Im Januar 2020 attackierte eine damals 84-Jährige ihren neun Jahre jüngeren Ex-Mann mit einem Fleischklopfer. Danach übergoss sie ihn mit Benzin und zündete ihn an. Mit einem dramatischen Notruf alarmierte er noch die Rettungskräfte, starb aber, bevor diese eintrafen.

Das Landgericht Konstanz stellte später fest, wie schwer das Ex-Paar unter der Wohnsituation gelitten hatte: Die beiden lebten auch nach der Trennung gemeinsam in einem Haus im Bodenseekreis. Der Mann wurde deshalb depressiv und bestand mehr und mehr darauf, dass seine Ex-Frau ausziehen sollte. Diese aber wollte nicht gehen.

Ihr ging es noch schlechter als ihm. Sie wog zum Tatzeitpunkt gerade mal 31 Kilo, war stark sehgeschädigt, ausserdem lungenkrank, schwerhörig und leicht dement, wie der «Südkurier» schreibt. Hinzu kam, dass sie eine Rente von lediglich 300 Euro bezog.

Der Bundesgerichtshof interveniert

Noch im August desselben Jahres verurteilte das Gericht die Frau zu elf Jahren Haft. Aber sie legte Revision ein, und der Bundesgerichtshof gab dieser statt: Das vom Landgericht festgestellte Mordmerkmal «Tötung mittels gemeingefährlicher Mittel» sei nicht gegeben, war es der Ansicht.

Die Strafkammer habe zudem nicht ausreichend dargelegt, ob die Frau auch aufgrund von Existenzängsten und wegen ihrer Demenzerkrankung in einer psychosozialen Belastungssituation «in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt» gewesen ist.

Jetzt wird der Fall ab Mittwoch neu aufgerollt. Die dritte grosse Strafkammer des Landgerichts Konstanz reist nach Schwäbisch Gmünd, wo die betagte Frau in der Justizvollzugsanstalt einsitzt – um ihr die Reisestrapazen zu ersparen. Dort verhandelt man im Amtsgericht.

Die mittlerweile 86-Jährige sei verhandlungsfähig, teilt die zuständige Richterin und Pressesprecherin Mirja Poenig dem «Südkurier» auf Anfrage mit. (tva)

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