Er wurde bereits abgeschoben
Deutsche Polizei schickt Totschläger in die Schweiz zurück

Trotz eines Einreiseverbots wollte ein verurteilter Totschläger über die Schweiz nach Deutschland einreisen. Der Mann wurde jedoch von Polizisten angehalten – und in die Schweiz zurückgeschickt.
Kommentieren
Die deutsche Polizei hat einen bereits abgeschobenen Straftäter in die Schweiz zurückgeschickt. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock
RMS_Portrait_AUTOR_554_NEU.jpg
Alexander TerweyStv. Teamlead News-Desk

Am vergangenen Montag wollte ein Mann über die Schweiz nach Deutschland einreisen, obwohl er weder nach Deutschland einreisen noch sich dort aufhalten durfte. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein am Dienstag mit.

Demnach wollte der polnische Staatsangehörige am Montagnachmittag mit einem Fernreisezug nach Deutschland einreisen. Beamte der Bundeszollverwaltung kontrollierten den Mann auf Höhe Müllheim im Markgräflerland. Bei der Kontrolle stellten sie fest, dass gegen ihn ein neunjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt worden war.

Er wurde erst vor Kurzem abgeschoben

Der 33-Jährige war wegen Totschlags, gefährlicher Körperverletzung sowie weiterer Straftaten verurteilt worden. Gemäss Mitteilung entzog die Ausländerbehörde ihm daraufhin das Recht auf Einreise und Aufenthalt im gesamten Bundesgebiet. Erst vor vier Wochen wurde der Mann nach Polen abgeschoben.

Da er nun erneut nach Deutschland einreisen wollte, leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen Verstössen gegen das Freizügigkeitsgesetz/EU ein. Der Mann wurde anschliessend in die Schweiz zurückgewiesen.

Ähnlicher Fall im August in der Schweiz

Anders herum verhielt es sich Anfang August im Fall eines 31-jährigen Intensivtäters. Am Autobahngrenzübergang Weil am Rhein übergaben die Schweizer Behörden einen europaweit gesuchten Mann an die deutsche Bundespolizei. Dem griechischen Staatsangehörigen, gegen den ein europäischer Haftbefehl vorlag, werden insgesamt 26 Straftaten vorgeworfen, darunter unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, Steuerhinterziehung sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Der Mann hatte sich dem Vollzug seiner Freiheitsstrafe entzogen und war ins Ausland geflüchtet. Schliesslich wurde er in der Schweiz festgenommen.

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen