«Die Verantwortung dafür liegt allein beim BAMF»
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Innenminister über Täter:«Die Verantwortung dafür liegt allein beim BAMF»

Enamullah O. ist schuldunfähig
Kein Knast für Flüchtling nach tödlicher Kita-Attacke

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen kleinen Jungen und einen Mann in einem Park im süddeutschen Aschaffenburg soll der Beschuldigte in einer Psychiatrie untergebracht werden. Das urteilte der Vorsitzende Richter am Landgericht Aschaffenburg.
Publiziert: 08:35 Uhr
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Aktualisiert: vor 15 Minuten
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Der Messerstecher von Aschaffenburg muss in die Psychiatrie.
Foto: KEYST0NE

Darum gehts

  • Schuldunfähiger Mann nach Messerangriff in Psychiatrie eingewiesen
  • Afghane tötete zwei Menschen und verletzte drei weitere im Park
  • 28-jähriger Flüchtling war seit Ende 2024 ausreisepflichtig
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Während eine Gruppe Kindergartenkinder in einem Park im deutschen Aschaffenburg unterwegs war, stach er zu. Unvermittelt! Dafür kommt Enamullah O.* aber nicht in den Knast, sondern in eine Psychiatrie. 

Die Begründung: Er war bei der Attacke schuldunfähig. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidigung hatten sich zuvor für die zunächst unbefristete Unterbringung des Mannes ausgesprochen.

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Paranoid und schizophren

Der beschuldigte Afghane hatte über seinen Verteidiger gestanden, mit einem Küchenmesser den zwei Jahre alten Jungen marokkanischer Herkunft und einen 41-jährigen Deutschen getötet zu haben. Der zweifache Vater war zufällig im Park und wollte der angegriffenen Kinderkrippengruppe helfen.

Zudem verletzte der Flüchtling laut Gericht ein zweijähriges Mädchen, einen weiteren Helfer (73) und eine Erzieherin (59). Enamullah O. ist laut einem psychiatrischen Gutachten paranoid, schizophren und soll bei der Tat Stimmen gehört haben, die ihm die Attacke befohlen hätten.

Täter kannte seine Opfer nicht

Die Staatsanwaltschaft sprach von Mord, versuchtem Mord, Totschlag, versuchtem Totschlag sowie Körperverletzungsdelikten. Der Beschuldigte kannte, den Ermittlern zufolge, keines der Opfer.

Der Flüchtling war bereits vor der Tat im Innenstadtpark Schöntal mehrfach unter anderem wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung polizeilich aufgefallen. Gegen seine psychische Krankheit bekam der 28-Jährige demnach Tabletten, die er aber nicht regelmässig genommen habe.

Täter kam 2022 nach Deutschland

Warum der Mann mehrfach aus Psychiatrien entlassen und nicht länger stationär behandelt wurde, weil angeblich keine Fremdgefährdung vorlag, blieb in dem Verfahren unklar.

Der Flüchtling war im November 2022 nach Deutschland gekommen und seit Ende 2024 ausreisepflichtig. Die Tat hatte bundesweit eine neue Debatte über die Migrationspolitik und die Sicherheit in Deutschland ausgelöst.

Unterbringung in geschlossener Abteilung

Im Gegensatz zum Strafverfahren legt das Gericht bei einem Sicherungsverfahren wie diesem im Urteil keinen Zeitrahmen fest. Die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses ist unbefristet, wird aber mindestens jährlich von der Strafvollstreckungskammer überprüft.

In mehrere Stufen unterteilte Vollzugslockerungen wie Hofgang oder Ferien werden nicht automatisch gewährt, sondern hängen ausschliesslich vom Therapieerfolg ab, wie eine Gerichtssprecherin erklärte.

Entlassung erst bei Ungefährlichkeit

Ein kleiner Teil der Patienten ist mit einer Therapie nicht erreichbar. Für sie gibt es keine Lockerungen. Mit einer Entlassung können die Betroffenen erst rechnen, wenn Gutachter die Patienten als ungefährlich eingestuft haben.

Verteidiger Jürgen Vongries nannte seinen Mandanten einen sehr kranken Menschen. Die Opfer habe der 28-Jährige zufällig ausgesucht - warum, sei unklar. «Genau diese Frage werden wir nicht beantworten können.»

* Name bekannt 

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