Beschwerde abgewiesen
Paar für jahrelange Peinigung der Tochter rechtskräftig verurteilt

Ein 45-jähriger Mann wurde wegen jahrelanger Misshandlung seiner Tochter zu fünf Jahren Haft und zehn Jahren Landesverweisung verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil des Zürcher Obergerichts.
Publiziert: 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 12:31 Uhr
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Ein 45-Jähriger wird wegen jahrelanger Misshandlung seiner Tochter zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Foto: KEYSTONE/Jean-Christophe Bott

Darum gehts

  • Mann wegen Kindesmisshandlung verurteilt. Bundesgericht bestätigt Urteil und Landesverweisung
  • Tochter erlebte jahrelanges Martyrium mit körperlicher Misshandlung und familiärer Ausgrenzung
  • Vater erhält 5 Jahre Freiheitsstrafe, Stiefmutter 4 Jahre Gefängnis
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Ein 45-Jähriger wird wegen jahrelanger Misshandlung seiner Tochter zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Danach muss er die Schweiz für zehn Jahre verlassen. Das Bundesgericht hat das Urteil des Zürcher Obergerichts bestätigt. Die Stiefmutter muss vier Jahre ins Gefängnis.

Ab einem Alter von sieben Jahren durchlebte die Tochter des Verurteilten zu Hause ein Martyrium. Es begann 2011 mit Ohrfeigen, dann kamen immer schlimmere körperliche Misshandlungen dazu und eine Ausgrenzung aus der eigenen Familie. Erst die Anzeige einer Lehrerin im Jahr 2019 setzte der Gewalt ein Ende.

Beschwerde abgewiesen

Vor Bundesgericht beantragten der Deutsche und seine Schweizer Ehefrau ein tieferes Strafmass. Zudem forderte der Mann einen Verzicht auf die Landesverweisung. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Das Bundesgericht hat jedoch alle Rügen des Ehepaares abgewiesen. Die Vorinstanz sei bei der Bemessung des Strafmasses in beiden Fällen korrekt vorgegangen. Die Frau hatte ihre Stieftochter zum Teil ebenfalls misshandelt und schritt nicht ein, wenn ihr Mann seine Tochter malträtierte.

Kein Härtefall

Ein persönlicher Härtefall, aufgrund dessen von einer Landesverweisung wegen der Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung abgesehen werden müsste, liegt laut Bundesgericht nicht vor.

Der Verurteilte habe zwar sein halbes Leben in der Schweiz verbracht. Während der prägenden Kindes- und Jugendjahre habe er aber in Deutschland gelebt, schreibt das Gericht. Zudem stehe es seiner Ehefrau und der gemeinsamen Tochter frei, ihm nach Deutschland zu folgen. Er könne auch in ein grenznahes Gebiet ziehen. 

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