Darum gehts
- AfD-Abgeordneter Krah verliert Immunität. Höcke wegen NS-Parole verurteilt
- Ermittlungen gegen Krah wegen Verdachts auf Bestechlichkeit und Geldwäsche
- Bundesgerichtshof bestätigt Urteile gegen Höcke in zwei Vorfällen
Gleich zwei Hiobsbotschaften für die deutsche AfD: Der Bundestag hat am Donnerstag die Immunität des AfD-Abgeordneten Maximilian Krah (48) aufgehoben. Das Plenum folgte bei der Abstimmung einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Der Beschluss erfolgte laut Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) «mit den Stimmen aller Fraktionen».
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden durchsucht derzeit Büros in Berlin sowie Wohn- und Geschäftsräume von Krah in Dresden und in Brüssel.
Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft gegen Krah wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und Geldwäsche. Konkret geht es um Zahlungen aus China, die im Mai zu den Ermittlungen führten.
«Absurd, konstruiert und rein politisch motiviert»
Details zu den Vorwürfen nannte die Dresdner Staatsanwaltschaft unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Sie verwies lediglich auf die Aufnahme von Ermittlungen am 8. Mai; die Vorwürfe der Bestechlichkeit bezögen sich auf Krahs Zeit als Abgeordneter des Europaparlaments.
Krah kritisierte die Vorwürfe als «absurd, konstruiert und rein politisch motiviert». Auf X wertete er die Durchsuchung seines Büros als «Versuch einer Einschüchterung», gegen den er sich wehren werde.
Zudem ist der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke (53) rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. Es ging um zwei Vorfälle, bei denen Höcke die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA «Alles für Deutschland» ausgesprochen beziehungsweise seine Zuschauer dazu animiert hatte, sie zu rufen.