Mordprozess in Darmstadt
Prostituierte soll Freier in satanischem Ritual zerstückelt haben

Eine 40-jährige Frau steht in Darmstadt vor Gericht: Sie soll einen Freier mit einem Hammer getötet und seine Leiche zerstückelt haben. Die Tat soll Teil eines satanischen Rituals gewesen sein.
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Eine 40-jährige Frau steht vor dem Landgericht Darmstadt. Sie soll einen 63-jährigen Freier in einem satanischen Ritual zerstückelt haben. (Symbolbild)
Foto: Google Maps

Darum gehts

  • Frau tötet Freier in Heusenstamm bei satanischem Ritual
  • Leichenteile im Februar 2026 in Mülltonnen entdeckt
  • Staatsanwaltschaft fordert dauerhafte Unterbringung
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Sandra MarschnerRedaktorin News-Desk

Erst soll sie ihn gefesselt, ihm mit einem Hammer den Schädel zertrümmert und anschliessend die Leiche zerstückelt haben. Die Abgründe einer Horrortat, die sich im Februar in Heusenstamm, nahe Frankfurt am Main, ereignet haben soll, sind tief. Ein 63-jähriger Mann aus dem Hochtaunuskreis buchte über das Internet eine «dominante Massage» bei einer 40-jährigen Frau, berichtet die «Hessenschau». Doch die gebuchte Sex-Massage endete in einem satanischen Blutbad.

Nun steht die Prostituierte mit Hang zu verletzendem Sado-Maso-Sex in Darmstadt vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, das 63-jährige Opfer brutal getötet zu haben. Die Leichenteile wurden Ende Februar in Mülltonnen entdeckt.

Sie glaubte, sich mit Menschenopfer heilen zu können

Zum Prozessauftakt am Donnerstag schilderten zwei ehemalige Lebenspartner der Angeklagten die psychischen Probleme der Frau, berichtet die «Hessenschau». Laut ihren Aussagen war sie in der Gothic-Szene aktiv und zeigte oft unberechenbare Verhaltensweisen. Einer der Männer erklärte, sie sei in einem Bus plötzlich ausgerastet und habe behauptet, der Teufel spreche zu ihr. Er habe sie daraufhin in psychologische Betreuung gebracht.

Laut Chatprotokollen, die vor Gericht verlesen wurden, war die Frau überzeugt, von einem multiresistenten Pilz, der sich «in ihrem Blut» befinde, befallen zu sein. Ärzten vertraue sie nicht, legte sie weiter dar und diagnostizierte sich daher selbst. Sie schien offenbar zu glauben, dass sich ihre Krankheit nur durch ein Menschenopfer heilen liesse.

Die Beschuldigte wurde wenige Tage nach der Tat im Bundesland Brandenburg festgenommen, als sie zu Fuss die Grenze nach Polen überqueren wollte. Die Staatsanwaltschaft beantragt ihre dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung, da sie zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sein soll und als Gefahr für die Allgemeinheit gilt.

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